Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
Hinweise für Mettmann
Falls Sie eine Anlage bauen oder ändern möchten, die in der Anlage 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4.BImSchV) aufgeführt ist, benötigen Sie dafür eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Beschreibung
Hinweise für Mettmann
Erläuterungen zu den können Sie in der bereit gestellten Publikation nachlesen. Auf die Erteilung der Genehmigung haben Sie einen Rechtsanspruch, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllt sind.
Vergleichbare Informationen über Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Düsseldorf finden Sie auf der Internetseite der .
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 52 Entsorgungsanlagen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 (0)211 475-0
E-Mail: Dez52.Zulassung@brd.nrw.de
Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 53 Sonstige Anlagen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 (0)211 475-0
E-Mail: Dez53.Zulassung@brd.nrw.de
Fristen
Sie müssen die Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 05.07.2023