Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten

    Hausgeburt beurkunden

    Sie interessieren sich dafür, wie Sie eine Urkunde über eine Hausgeburt erhalten? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Ense

    Wo gibt es die Urkunden?

    Die Personenregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Das heißt, die Geburtsurkunde ist zum Beispiel bei dem Standesamt, welches die Geburt beurkundet hat. Die Urkunde der Eheschließung ist bei dem Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen wurde. Die Sterbeurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, in dem der Sterbefall beurkundet wurde.

    Sie können die Urkunden zu den Öffnungszeiten persönlich beantragen und sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Alternativ können Sie diese auch online beantragen.

    Welche Urkunden gibt es?

    • Geburtsurkunden

    • Eheurkunden

    • Lebenspartnerschaftsurkunden

    • Sterbeurkunden

    • mehrsprachige internationale Urkunden

    Wer kann Urkunden bekommen?

    Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß dem Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (beispielsweise durch einen vollstreckbaren Titel, Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 2: Bürgerservice

    Adresse

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    59469 Ense

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    Technisch geändert am 08.04.2022

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    Technisch geändert am 17.02.2022

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ense

    • Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
      • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
      • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die  Eingetragene Lebenspartnerschaft),
      • direkte Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person,
      • Geschwister mit berechtigtem Interesse.
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Beantragung hat bei dem Standesamt zu erfolgen, das die Geburt beurkundet hat.

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen gültigen Personalausweis oder Pass vor.
     

    Beantragung per Post

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Geburtsurkunde sofort per Post zugesandt.

    Online-Beantragung

    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Ense

    Alle Urkunden wie z.B. Ehe-, Geburts-,
    Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunden            10,00 Euro Mehrsprachige Urkunden wie z.B.
    Ehe-, Geburts-, Sterbeurkunden
    (zur Verwendung im Ausland) 10,00 Euro Für das Suchen eines Eintrags oder
    Vorgangs (Ahnenforschung), wenn hierfür
    entweder Datum oder Standesamtsbezirk
    oder sonstige zum Aufsuchen notwendige
    Angaben nicht gemacht werden können,
    je nach Aufwand 17,00 - 66,00 Euro

    Weitere Ausfertigungen (derselben Urkunde), die gleichzeitig bestellt und in einem Arbeitsgang hergestellt werden, kosten die halbe Gebühr.

    Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ense

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de