Hausgeburt beurkunden
Beschreibung
Hinweise für Minden
Die Geburt eines Kindes muss in Deutschland, beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden und wird daraufhin beurkundet.
Informationen über die Anzeige einer Geburt und über die Austellung einer Geburtsurkunde finden Sie auf unserer Homepage.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Minden
Die vorzulegenden Unterlagen sind individuell. Gerne geben wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail Auskunft, welche Unterlagen vorzulegen sind.
Voraussetzungen
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
- Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
- der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft),
- direkte Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person,
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
- Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Minden
§ 21 PStG
Verfahrensablauf
Hinweise für Minden
Es gibt eine Vereinbarung zwischen dem Johannes-Wesling Klinikum und der Stadt Minden, wonach die Formalitäten im Regelfall über das Klinikum abgewickelt werden.
Bei einer Hausgeburt stellen die Hebamme oder der Haus-/Notarzt eine Geburtsbescheinigung aus und die Eltern müssen die Geburt beim Standesamt unter Vorlage der Bescheinigung anmelden und beurkunden lassen
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Minden