Hausgeburt beurkunden
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Beurkundung von Geburten
Um Ihr Kind nach Geburt bei verschiedenen Stellen (z.B. Familienkasse) anmelden zu können, benötigen Sie eine Geburtsurkunde. Diese Urkunde erhalten Sie nach der Beurkundung vom Standesamt des Geburtsortes Ihres Kindes. Voraussetzung für die Beurkundung ist die Anzeige der Geburt, die innerhalb von einer Woche erfolgen muss. Hat die Entbindung in der Kinderklinik in Sankt Augustin stattgefunden, wird die Anzeige von dort veranlasst. Sollten Sie ihr Baby jedoch in Sankt Augustin daheim zu Welt gebracht haben, liegt die Pflicht zur Anzeige bei Ihnen.
Nach der Beurkundung erhalten Sie bis zu drei gebührenfreie Bescheinigungen.
Diese benötigen Sie für die Beantragung von Elterngeld oder Kindergeld sowie zur Gewährung von Mutterschaftsgeld (Vorlage bei der Krankenkasse der Mutter).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sankt Augustin
Dies hängt im Einzelfall von Ihrem Familienstand oder Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Es ist auf jeden Fall sinnvoll vor der Geburt Ihres Kindes mit dem Standesamt Kontakt aufzunehmen, wenn
- die Mutter verheiratet, aber der Ehemann nicht Vater des Kindes ist
- Sie nicht miteinander verheiratet sind
- Sie noch nicht volljährig sind
- Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben
- Ihre Ehe im Ausland geschlossen wurde
- Sie keinen gemeinsamen Ehenamen führen
Sollten Sie nur im Besitz ausländischer Urkunden sein, so lassen Sie diese bitte vor der Geburt des Kindes übersetzen. Zugelassene Übersetzer nennt Ihnen das Oberlandesgericht Köln. Erkundigen Sie sich bitte bei den Mitarbeitern des Standesamtes, ob die ausländische Urkunde mit einer besonderen Beglaubigung (Apostille oder Legalisation) versehen sein muss.
Voraussetzungen
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
- Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
- der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft),
- direkte Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person,
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
- Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Beantragung hat bei dem Standesamt zu erfolgen, das die Geburt beurkundet hat.
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen gültigen Personalausweis oder Pass vor.
Beantragung per Post
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei.
- Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
- Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Geburtsurkunde sofort per Post zugesandt.
Online-Beantragung
Sie können die Ausstellung auch online beantragen.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Sankt Augustin