Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten

    Hausgeburt beurkunden

    Sie interessieren sich dafür, wie Sie eine Urkunde über eine Hausgeburt erhalten? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Beurkundung von Geburten

    Um Ihr Kind nach Geburt bei verschiedenen Stellen (z.B. Familienkasse) anmelden zu können, benötigen Sie eine Geburtsurkunde. Diese Urkunde erhalten Sie nach der Beurkundung vom Standesamt des Geburtsortes Ihres Kindes. Voraussetzung für die Beurkundung ist die Anzeige der Geburt, die innerhalb von einer Woche erfolgen muss. Hat die Entbindung in der Kinderklinik in Sankt Augustin stattgefunden, wird die Anzeige von dort veranlasst. Sollten Sie ihr Baby jedoch in Sankt Augustin daheim zu Welt gebracht haben, liegt die Pflicht zur Anzeige bei Ihnen.

    Nach der Beurkundung erhalten Sie bis zu drei gebührenfreie Bescheinigungen.

    Diese benötigen Sie für die Beantragung von Elterngeld oder Kindergeld sowie zur Gewährung von Mutterschaftsgeld (Vorlage bei der Krankenkasse der Mutter).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 243-312

    Fax: 02241 24377-312

    E-Mail: standesamt@sankt-augustin.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Dies hängt im Einzelfall von Ihrem Familienstand oder Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Es ist auf jeden Fall sinnvoll vor der Geburt Ihres Kindes mit dem Standesamt Kontakt aufzunehmen, wenn

    • die Mutter verheiratet, aber der Ehemann nicht Vater des Kindes ist
    • Sie nicht miteinander verheiratet sind
    • Sie noch nicht volljährig sind
    • Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben
    • Ihre Ehe im Ausland geschlossen wurde
    • Sie keinen gemeinsamen Ehenamen führen

    Sollten Sie nur im Besitz ausländischer Urkunden sein, so lassen Sie diese bitte vor der Geburt des Kindes übersetzen. Zugelassene Übersetzer nennt Ihnen das Oberlandesgericht Köln. Erkundigen Sie sich bitte bei den Mitarbeitern des Standesamtes, ob die ausländische Urkunde mit einer besonderen Beglaubigung (Apostille oder Legalisation) versehen sein muss.

    Voraussetzungen

    Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
      • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
      • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die  Eingetragene Lebenspartnerschaft),
      • direkte Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person,
      • Geschwister mit berechtigtem Interesse.
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Beantragung hat bei dem Standesamt zu erfolgen, das die Geburt beurkundet hat.

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen gültigen Personalausweis oder Pass vor.
     

    Beantragung per Post

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Geburtsurkunde sofort per Post zugesandt.

    Online-Beantragung

    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer weiteren Geburtsurkunde, wenn diese gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: EUR 5 Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Geburtsurkunde für staatliche Sozialleistungen benötigen, ist die Urkunde kostenlos.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de