Hausgeburt beurkunden
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Für die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk das Kind geboren ist. Das Standesamt Langenfeld (Rhld.) ist somit für die Beurkundung aller in Langenfeld (Rhld.) geborenen Kinder zuständig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Für die Beurkundung einer Geburt sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Bescheinigung der Hebamme (blaue Bescheinigung)
- Bestimmung zur Namensführung des Kindes von beiden Elternteilen unterschrieben (Rückseite der blauen Bescheinigung)
- Personalausweise bzw. bei Nicht-EU-Staatsangehörigen die Reisepässe der Eltern
Darüber hinaus sind je nach Einzelfall weitere Unterlagen einzureichen:
- Eltern sind miteinander verheiratet
- Eheurkunde sowie Geburtsurkunden beider Eheleute oder
beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Hinweisen oder
beglaubigte Abschrift des Familienbuches
- Eheurkunde sowie Geburtsurkunden beider Eheleute oder
- Mutter ist ledig
- Geburtsurkunde
- Geburtsurkunde
- Vater
- Vaterschaftsanerkennung
Eine Vaterschaftsanerkennung kann auch unmittelbar bei der Beurkundung der Geburt abgegeben werden. Hierfür ist zwingend eine gemeinsame Vorsprache im Standesamt erforderlich. - Ggf. Sorgerechtserklärung
- Geburtsurkunde
- Vaterschaftsanerkennung
- Mutter ist geschieden oder verwitwet
- Eheurkunde der letzten Ehe sowie Geburtsurkunde oder
beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Hinweisen oder
beglaubigte Abschrift des Familienbuches
jeweils mit Auflösungsvermerk bzw. zusätzlich rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde
- Eheurkunde der letzten Ehe sowie Geburtsurkunde oder
- Mutter ist verheiratet; Ehemann ist nicht der Vater des Kindes
- Eheurkunde sowie Geburtsurkunden beider Eheleute oder
beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Hinweisen oder
beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Stammbuch) - Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung des Ehemannes
- Eheurkunde sowie Geburtsurkunden beider Eheleute oder
Bei Urkunden in fremder Sprache sind von einem vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzungen beizufügen. Übersetzer finden Sie über das Justzizportal.
Sollte eine Namensänderung, die sich nicht aus den vorzulegenden Urkunden ergibt, stattgefunden haben, so legen Sie bitte eine Bescheinigung darüber vor.
Im Einzelfall können abweichen weitere Nachweise und Urkunden verlangt werden.
Voraussetzungen
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
- Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
- der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft),
- direkte Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person,
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
- Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Beantragung hat bei dem Standesamt zu erfolgen, das die Geburt beurkundet hat.
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen gültigen Personalausweis oder Pass vor.
Beantragung per Post
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei.
- Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
- Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Geburtsurkunde sofort per Post zugesandt.
Online-Beantragung
Sie können die Ausstellung auch online beantragen.
Fristen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Das neugeborene Kind ist innerhalb einer Woche nach der Geburt bei dem Standesamt im Geburtsort des Kindes anzumelden.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Die Anmeldung des Kindes kann persönlich (bitte Termin vereinbaren) oder auch auf postalischem Weg erfolgen. Sollten Sie sich für den postalischen Weg entscheiden, können Sie uns Kopien der benötigten Unterlagen und die blaue unterschriebene Bescheinigung des Krankenhauses im Original gerne per Post übermittelt oder in den Hausbriefkasten einwerfen. Sofern Sie die Anmeldung im Standesamt persönlich vornehmen wollen, bringen sie die genannten Unterlagen mit.
Bei ausländischen Staatsangehörigen ist die Vorsprache beider Elternteile und eine vorherige telefonische Absprache mit Terminvereinbarung erforderlich. Gerade bei Geburten mit Auslandsbezug sind im speziellen Einzelfall weitere Unterlagen einzureichen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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