Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Seit vielen Jahren wird von den Straßenverkehrsbehörden im Regierungsbezirk der Bezirksregierung Detmold der Handwerkerparkausweis OWL ausgegeben, der Handwerks- und Gewerbebetrieben unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen (s. u.) im gesamten Regierungsbezirk gewährt. Die Wahlmöglichkeiten für Interessenten in Bezug auf den Geltungsbereich dieser Ausnahmegenehmigungen wurden zuletzt sogar noch ausgeweitet; so kann nun auf Antrag auch für die anderen Regierungsbezirke der Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalens eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Der Handwerkerparkausweis OWL gilt für alle Handwerker und IHK-Mitgliedsunternehmen, die Reparatur- oder Montagearbeit an wechselnden Orten durchführen und hierfür einen Service- oder Werkstattwagen mit entsprechender fester Firmenaufschrift haben. Es ist dem Inhaber erlaubt, für die Dauer eines Jahres im Arbeitseinsatz auf allen öffentlichen Parkplätzen sowie in eingeschränkten Haltverbotszonen und auf Bewohnerparkplätzen unentgeltlich und uneingeschränkt zu parken.
Auf dem Handwerkerparkausweis können bis zu 5 Kennzeichen von Fahrzeugen des Betriebes angegeben werden, wobei die Ausnahmegenehmigung im Original nur von einem dieser Fahrzeuge benutzt werden darf. Die Fahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift versehen sein. Es sind Fotos beizufügen, auf denen sowohl das amtliche Kennzeichen wie auch die Firmenbeschriftung des Fahrzeugs ersichtlich sind. Ggf. kann auch eine Vorführung vereinbart werden.
Privatfahrzeuge sind von der Ausnahmegenehmigung ausgeschlossen.
Der Handwerkerparkausweis berechtigt zum Parken
im eingeschränkten Haltverbot/in Haltverbotszone
auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht
an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
auf Bewohnerparkplätzen und in verkehrsberuhigten Bereichen.
Sofern diese Erleichterungen im konkreten Einzelfall nicht ausreichen, ist es möglich, individuelle Lösungen im Gespräch mit den Straßenverkehrsbehörden zu suchen. Die sich daraus ergebenden Ausnahmegenehmigungen sind dann allerdings ortsgebunden und nicht gebietsübergreifend einsetzbar.
Die Gebührenhöhe für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen jedweder Art liegt im Ermessen der ausstellenden Straßenverkehrsbehörde und sollte bei Antragstellung erfragt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0571 807-0
Fax: 0571 807-3000
erforderliche Unterlagen
Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- p ersönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rahden
§ 46 Straßenverkehrsordnung
Verfahrensablauf
Hinweise für Rahden
Im Rahmen jedes Antrags- und Überwachungsverfahrens haben Sie umfangreiche Mitwirkungsrechte und Mitwirkungspflichten. So müssen Sie beispielsweise notwendigen Unterlagen vorlegen, Zugang zu Ihren Betriebsräumen gestatten oder Erklärungen abgegeben.
Sollten Sie mit einer behördlichen Entscheidung nicht einverstanden sein, können Sie binnen einer Monatsfrist den Rechtsweg beschreiten und Klage erheben. In einzelnen Ausnahmefällen ist dem Klageverfahren ein Widerspruchverfahren vorgeschaltet. Die in Ihrem jeweiligen Einzelfall gültigen Regelungen können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung der in Rede stehenden Bescheide entnehmen.
Fristen
k eine
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Bearbeitungsdauer
v ariiert zwischen den Behörden
Kosten
- Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
- Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rahden
Ein Antragsvordruck ist nicht auszufüllen.
Sie sollten Ihren Antrag jedoch schriftlich begründen und die erforderlichen notwendigen Unterlagen beifügen.
Weitere Informationen
Hinweise für Rahden
Verkehrsanordnungen und Ausnahmegenehmigungen erteilt gemäß §§ 45, 46 Straßenverkehrsordnung die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Dies ist entweder das Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke oder, sofern es die Gemeinden Hille, Hüllhorst und Stemwede, sowie die Städte Pr. Oldendorf und Rahden betrifft, der Bürgerservice des Kreises Minden-Lübbecke.
In allen anderen Städten und Gemeinden im Mühlenkreis werden die Handwerkerparkausweise von den örtlichen Bürgerbüros ausgestellt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020
Stichwörter
Hinweise für Rahden