Handwerkerparkausweis
Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Handwerker, die ihre handwerkliche Tätigkeit in der Stadt Hürth und Umgebung ausüben, können Handwerkerparkausweise beantragen. Diese werden unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt und berechtigen zum Parken
- im eingeschränkten Haltverbot (VZ 286 StVO);
- im Zonenparkverbot (VZ 290 StVO);
- an Parkscheinautomaten unbegrenzt und ohne Parkgebühr;
- in Parkscheibenzonen ohne zeitliche Begrenzung;
- auf Anwohnerparkplätzen.
Der Handwerkerparkausweis gilt im gesamten Rhein-Erft-Kreis sowie dem Rhein-Kreis-Neuss, allerdings nicht in der Stadt Neuss selbst.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hürth
- Antrag
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie der Handwerkskarte
- Kopie des Kfz-Scheins
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- p ersönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hürth
§ 46 (1) Straßenverkehrsordnung
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Fristen
k eine
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Bearbeitungsdauer
v ariiert zwischen den Behörden
Kosten
Hinweise für Hürth
Der Ausweis kann für ein Jahr oder für drei Jahre beantragt werden.
- 90,00 Euro für eine Jahresgenehmigung
- 200,00 Euro für eine Dreijahresgenehmigung
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hürth
Ausgestellt wird der Ausweis pro Fahrzeug, das amtliche Kennzeichen wird auf dem Ausweis eingetragen.
Weitere Informationen
Hinweise für Hürth
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020
Stichwörter
Hinweise für Hürth