Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Grundsätzlich wird zwischen drei verschiedenen Genehmigungen unterschieden:
- Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe (lokal) für das Stadtgebiet Leverkusen und Einzelhandelsbetriebe für maximal zwei Straßen innerhalb des Stadtgebietes Leverkusen.
Die Parkerleichterung kann für folgende Tatbestände erteilt werden:
-
- Befreiung von der Bedienpflicht an Parkscheinautomaten
- Parkberechtigung im eingeschränkten Haltverbot
- Parkberechtigung in Bewohnergebieten
- Berechtigung zum Befahren von Fußgängerzonen (nur in begründeten Einzelfällen)
Es können maximal drei Kennzeichen auf eine Genehmigung eingetragen werden.
- Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe (regional)
Handwerksbetriebe sind häufig nicht nur in einer Stadt tätig. Daher bieten alle Städte Genehmigungen an, die unterschieden werden nach Städte im Regierungsbezirk Köln sowie alle Städte in Nordrhein-Westfalen.
Die Parkerleichterung kann für folgende Tatbestände erteilt werden:
-
- Parkberechtigung im eingeschränkten Haltverbot
- Befreiung von der Bedienpflicht an Parkscheinautomaten
- Befreiung von der Verpflichtung zur Auslage der Parkscheibe
- Parkberechtigung in Bewohnergebieten
Es können maximal fünf Kennzeichen auf eine Genehmigung eingetragen werden.
- Städte im Regierungsbezirk Köln sowie alle Städte in Nordrhein-Westfalen
Die Parkerleichterung kann für folgende Tatbestände erteilt werden:
- Parkberechtigung im eingeschränkten Haltverbot
- Befreiung von der Bedienpflicht an Parkscheinautomaten
- Befreiung von der Verpflichtung zur Auslage der Parkscheibe
- Parkberechtigung in Bewohnergebieten
Es können maximal fünf Kennzeichen auf eine Genehmigung eingetragen werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leverkusen
- Foto des Fahrzeugs
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Gewerbeanmeldung oder Handwerkskarte
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- p ersönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.
Rechtsgrundlage(n)
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Fristen
k eine
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Bearbeitungsdauer
v ariiert zwischen den Behörden
Kosten
Hinweise für Leverkusen
Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe für das Stadtgebiet Leverkusen:
Die Gebühr richtet sich nach dem Umfang der Ausnahmegenehmigung und liegt derzeit zwischen 122,00 EUR und 191,00 EUR. Ab der dritten Genehmigung reduziert sich die Gebühr um 50 %.
Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe (Regierungsbezirk Köln):
Die Gebühr für die erste Genehmigung beträgt 305,00 EUR. Ab der zweiten Genehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 153,00 EUR erhoben.
Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe (Nordrhein-Westfalen):
Die Gebühr für die erste Genehmigung beträgt 350,00 EUR. Ab der zweiten Genehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 175,00 EUR erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Leverkusen
Weitere Informationen
Hinweise für Leverkusen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020
Stichwörter
Hinweise für Leverkusen