Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung HandwerksbetriebOnline erledigen

    Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

    Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Grundsätzlich wird zwischen drei verschiedenen Genehmigungen unterschieden:

    • Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe (lokal) für das Stadtgebiet Leverkusen und Einzelhandelsbetriebe für maximal zwei Straßen innerhalb des Stadtgebietes Leverkusen.

    Die Parkerleichterung kann für folgende Tatbestände erteilt werden:

      • Befreiung von der Bedienpflicht an Parkscheinautomaten
      • Parkberechtigung im eingeschränkten Haltverbot
      • Parkberechtigung in Bewohnergebieten
      • Berechtigung zum Befahren von Fußgängerzonen (nur in begründeten Einzelfällen)

    Es können maximal drei Kennzeichen auf eine Genehmigung eingetragen werden.

    • Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe (regional)

    Handwerksbetriebe sind häufig nicht nur in einer Stadt tätig. Daher bieten alle Städte Genehmigungen an, die unterschieden werden nach Städte im Regierungsbezirk Köln sowie alle Städte in Nordrhein-Westfalen.

    Die Parkerleichterung kann für folgende Tatbestände erteilt werden:

      • Parkberechtigung im eingeschränkten Haltverbot
      • Befreiung von der Bedienpflicht an Parkscheinautomaten
      • Befreiung von der Verpflichtung zur Auslage der Parkscheibe
      • Parkberechtigung in Bewohnergebieten

    Es können maximal fünf Kennzeichen auf eine Genehmigung eingetragen werden.

    • Städte im Regierungsbezirk Köln sowie alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Die Parkerleichterung kann für folgende Tatbestände erteilt werden:

    - Parkberechtigung im eingeschränkten Haltverbot
    - Befreiung von der Bedienpflicht an Parkscheinautomaten
    - Befreiung von der Verpflichtung zur Auslage der Parkscheibe
    - Parkberechtigung in Bewohnergebieten

    Es können maximal fünf Kennzeichen auf eine Genehmigung eingetragen werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6f5aac0ee077a9470526e4f558aa9edc

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Erlaubnisse - Sachgebiet 363-02

    Adresse

    Hausanschrift

    Haus-Vorster Straße 8

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-36346

    E-Mail: 363-02-erlaubnisse@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    • Foto des Fahrzeugs
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Gewerbeanmeldung oder Handwerkskarte

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • p ersönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    k eine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    v ariiert zwischen den Behörden

    Kosten

    Hinweise für Leverkusen

    Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe für das Stadtgebiet Leverkusen:
    Die Gebühr richtet sich nach dem Umfang der Ausnahmegenehmigung und liegt derzeit zwischen 122,00 EUR und 191,00 EUR. Ab der dritten Genehmigung reduziert sich die Gebühr um 50 %.

    Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe (Regierungsbezirk Köln):
    Die Gebühr für die erste Genehmigung beträgt 305,00 EUR. Ab der zweiten Genehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 153,00 EUR erhoben.

    Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe (Nordrhein-Westfalen):
    Die Gebühr für die erste Genehmigung beträgt 350,00 EUR. Ab der zweiten Genehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 175,00 EUR erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leverkusen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Leverkusen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de