Wahlbenachrichtigung

    Wahlbenachrichtigung

    Hinweise für Hilden

    Beschreibung

    Hinweise für Hilden

    nicht angegeben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Hilden

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    40721 Hilden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2103 72-1152

    Fax: +49 2103 72-404

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hilden

    • Wahlbenachrichtigung
    • Personalausweis oder Reisepass bzw. Identitätsnachweis

    Formulare

    Hinweise für Hilden

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hilden

    Sie müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt und in das Wählerverzeichnis eingetragen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Europawahlordnung (EuWO)

    Bundeswahlordnung (BWO)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hilden

    Fristen

    Hinweise für Hilden

    Sie gehen davon aus, dass Sie wahlberechtigt sind, haben aber bis zum 21. Tag vor einer Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Dann sollten Sie sich bis zum 16. Tag vor der Wahl mit Ihrer zuständigen Kommune in Verbindung setzen und nachfragen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hilden

    Kosten

    Hinweise für Hilden

    Sofern der Wahlscheinantrag mit der Post an das Wahlamt gesendet wird, muss er ausreichend frankiert werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hilden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hilden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de