Wahlbenachrichtigung
Hinweise für Hilden
Beschreibung
Hinweise für Hilden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hilden
- Wahlbenachrichtigung
- Personalausweis oder Reisepass bzw. Identitätsnachweis
Formulare
Hinweise für Hilden
Voraussetzungen
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Sie müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt und in das Wählerverzeichnis eingetragen sein.
Rechtsgrundlage(n)
Europawahlordnung (EuWO)
Bundeswahlordnung (BWO)
Verfahrensablauf
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Fristen
Hinweise für Hilden
Sie gehen davon aus, dass Sie wahlberechtigt sind, haben aber bis zum 21. Tag vor einer Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Dann sollten Sie sich bis zum 16. Tag vor der Wahl mit Ihrer zuständigen Kommune in Verbindung setzen und nachfragen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hilden
Kosten
Hinweise für Hilden
Sofern der Wahlscheinantrag mit der Post an das Wahlamt gesendet wird, muss er ausreichend frankiert werden.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen