Betreuungsgeld

    Außer Kraft - Betreuungsgeld

    Hinweise für Warendorf

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Hinweise zum Betreuungsgeld aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2015

    Die Kreisverwaltung informiert darüber, dass sie von der Bezirksregierung Münster in Abstimmung mit dem NRW-Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport angewiesen worden sei, ab sofort keine Bewilligungen in Betreuungsgeldangelegenheiten mehr auszusprechen und zu bescheiden. Das bedeutet, dass vorliegende Anträge nicht mehr bewilligt werden können. Die Antragsvordrucke seien von der Homepage des Kreises entfernt worden.

    Ob Eltern, die bereits Betreuungsgeld bewilligt bekommen haben oder beziehen, dies bis zum Ende des Bewilligungszeitraums beziehen können, ist noch ungewiss. Bundesfamilienministerin Schwesig habe geäußert, dass sie nach einer Lösung suchen wolle, damit Familien, die das Betreuungsgeld bereits beziehen, es bis zum Ende des Bewilligungszeitraums bekommen. Sie werde sich am 13. August mit den Regierungsfraktionen über die weitere Umsetzung beraten."

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Jugend und Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-5101

    Fax: 02581 53-5199

    E-Mail: jugendamt@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antragsformular

    Formulare

    Hinweise für Warendorf

    Voraussetzungen

    Das Kind wurde nach dem 31. Juli 2012 geboren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Warendorf

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Warendorf

    Fristen

    • maximale Gesamtbezugsdauer: 22 Lebensmonate
    • Betreuungsgeld wird maximal bis zum 36. Lebensmonat gezahlt

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Warendorf

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Warendorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Warendorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de