Außer Kraft - Betreuungsgeld
Hinweise für Warendorf
Beschreibung
Hinweise für Warendorf
Hinweise zum Betreuungsgeld aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2015
Die Kreisverwaltung informiert darüber, dass sie von der Bezirksregierung Münster in Abstimmung mit dem NRW-Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport angewiesen worden sei, ab sofort keine Bewilligungen in Betreuungsgeldangelegenheiten mehr auszusprechen und zu bescheiden. Das bedeutet, dass vorliegende Anträge nicht mehr bewilligt werden können. Die Antragsvordrucke seien von der Homepage des Kreises entfernt worden.
Ob Eltern, die bereits Betreuungsgeld bewilligt bekommen haben oder beziehen, dies bis zum Ende des Bewilligungszeitraums beziehen können, ist noch ungewiss. Bundesfamilienministerin Schwesig habe geäußert, dass sie nach einer Lösung suchen wolle, damit Familien, die das Betreuungsgeld bereits beziehen, es bis zum Ende des Bewilligungszeitraums bekommen. Sie werde sich am 13. August mit den Regierungsfraktionen über die weitere Umsetzung beraten."
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Antragsformular
Formulare
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Voraussetzungen
Das Kind wurde nach dem 31. Juli 2012 geboren.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
- maximale Gesamtbezugsdauer: 22 Lebensmonate
- Betreuungsgeld wird maximal bis zum 36. Lebensmonat gezahlt
Bearbeitungsdauer
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Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend