Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

    Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)

    Wenn Sie oder Ihr Kind Asylbewerberleistungen beziehen, können Sie oder Ihr Kind Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten. Dazu zählen Unterstützungen für die Teilnahme an Angeboten in Schule, Kita, Kindertagespflege und Freizeit sowie Nachhilfe und Verpflegung in Schulen.

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Ziel des bildungs- und Teilhabepaktes ist es, die Bildungschancen von Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu erhöhen und die soziale und kulturelle Teilhabe sicherzustellen.

    Leistungsumfang:

    • Zuschuss für den Schulbedarf.
    • Kostenübernahme für das Schulmittagessen.
      (bis auf 1 Euro Eigenanteil pro Mittagessen)
    • Kostenübernahme für ein- und mehrtägige Klassenfahrten.
    • Übernahme der Schülerfahrtkosten in besonderen Fällen.
    • Lernförderung zur Erreichung des Klassenziels.
    • Angebote zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren.
      (bspw. im Sportverein oder in der Musikschule)
    • Angebote der Schulsozialarbeit.

    Leistungsberechtigt sind

    • SGB II-Empfänger (ALG II, Jobcenter),
    • SGB XII-Empfänger (Soziahilfe, Sozialamt),
    • Wohngeldempfänger,
    • Empfänger von Kinderzuschlag
    • und Leistungsberechtigte nach dem AsylblG.

    Anträge sowie weitere Informationen in Form von Flyern erhalten Sie bei uns vor Ort oder auf dieser Seite.

    Gestellt werden können diese beim Jobcenter (SGB II-Empfänger), beim Sozialamt (SGB XII-Empfänger, Wohngeldempfänger, Empfänger von Kinderzuschlage und Leitungsberechtigte nach dem AsylblG) sowie den Schulsozialarbeitern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sozialamt (50)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Stelle informiert Sie über eventuell erforderliche Unterlagen.

    Formulare

    Hinweise für Hürth

    Voraussetzungen

    • Sie beziehungsweise die betroffenen Kinder, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen:
      • erhalten Asylbewerberleistungen,
      • besuchen eine allgemein- oder berufsbildende Schule, eine Tageseinrichtung oder Kindertagespflege.
    • Altersobergrenze für Teilhabeleistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit in der Gemeinschaft: 18 Jahre
    • Ausflüge:
      • Mehrtägige Ausflüge müssen im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen liegen.
    • Persönlicher Schulbedarf
      • Bei Kindern unter 7 Jahren oder sofern das Kind nach dem 10. Schuljahr eine weitergehende Schule besucht, müssen Sie eine Schulbescheinigung vorlegen.
    • Schülerbeförderung
      • Die Kosten werden nicht komplett von Dritten beispielsweise dem Schulträger übernommen. Wird nur ein Teil der Fahrtkosten durch Dritte übernommen, kann nur der Eigenanteil erstattet werden.
      • Die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und Ihrer Schule oder Einrichtung ist höher als die maßgeblich geregelte Mindestentfernung.
      • Unter bestimmten Voraussetzungen kann die nächstgelegene Einrichtung auch eine besondere Ausrichtung haben, beispielsweise ein sportliches oder sprachliches Profil, oder es handelt sich um eine Waldorfschule.
    • außerschulische Lernförderung
      • Die Schule muss bestätigen, dass Sie die zusätzliche Lernförderung brauchen. Wenn es schulische Angebote gibt, müssen Sie diese vorrangig nutzen. Ob die Versetzung gefährdet ist, ist egal.
      • Die Lernförderung wird durch einen geeigneten Träger oder eine geeignete private Person angeboten.
    • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
      • Sie, beziehungsweise Ihr Kind, besuchen eine Schule, eine Kita, eine Kindertagespflegeeinrichtung oder einen Hort.
      • Die Mittagsverpflegung wird von der Einrichtung angeboten oder ist durch einen Kooperationsvertrag mit der Einrichtung (zum Beispiel zwischen Schule und Hort) vereinbart.
      • Das Essen wird gemeinschaftlich ausgegeben und eingenommen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hürth

    • Gesetz über die Grundsicherung für Arbeitsuchende
      Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
    • Gesetz über die Sozialhilfe
      Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
    • Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

    Verfahrensablauf

    Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert. Grundsätzlich gilt: Wer Asylbewerberleistungen bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in der Regel an die Ausländerbehörde.

    Fristen

    Hinweise für Hürth

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hürth

    Kosten

    Hinweise für Hürth

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für den Schulbedarf müssen Sie einen separaten Antrag stellen, wenn Ihr Kind entweder noch unter 7 Jahre alt ist oder das 10. Schuljahr bereits abgeschlossen hat, aber eine weitergehende Schule besucht. In diesen Fällen ist eine Schulbescheinigung als Nachweis vorzulegen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hürth

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 27.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Hürth

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de