Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)
Wenn Sie oder Ihr Kind Asylbewerberleistungen beziehen, können Sie oder Ihr Kind Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten. Dazu zählen Unterstützungen für die Teilnahme an Angeboten in Schule, Kita, Kindertagespflege und Freizeit sowie Nachhilfe und Verpflegung in Schulen.
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Ziel des bildungs- und Teilhabepaktes ist es, die Bildungschancen von Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu erhöhen und die soziale und kulturelle Teilhabe sicherzustellen.
Leistungsumfang:
- Zuschuss für den Schulbedarf.
- Kostenübernahme für das Schulmittagessen.
(bis auf 1 Euro Eigenanteil pro Mittagessen) - Kostenübernahme für ein- und mehrtägige Klassenfahrten.
- Übernahme der Schülerfahrtkosten in besonderen Fällen.
- Lernförderung zur Erreichung des Klassenziels.
- Angebote zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren.
(bspw. im Sportverein oder in der Musikschule) - Angebote der Schulsozialarbeit.
Leistungsberechtigt sind
- SGB II-Empfänger (ALG II, Jobcenter),
- SGB XII-Empfänger (Soziahilfe, Sozialamt),
- Wohngeldempfänger,
- Empfänger von Kinderzuschlag
- und Leistungsberechtigte nach dem AsylblG.
Anträge sowie weitere Informationen in Form von Flyern erhalten Sie bei uns vor Ort oder auf dieser Seite.
Gestellt werden können diese beim Jobcenter (SGB II-Empfänger), beim Sozialamt (SGB XII-Empfänger, Wohngeldempfänger, Empfänger von Kinderzuschlage und Leitungsberechtigte nach dem AsylblG) sowie den Schulsozialarbeitern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle informiert Sie über eventuell erforderliche Unterlagen.
Formulare
Hinweise für Hürth
Voraussetzungen
- Sie beziehungsweise die betroffenen Kinder, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen:
- erhalten Asylbewerberleistungen,
- besuchen eine allgemein- oder berufsbildende Schule, eine Tageseinrichtung oder Kindertagespflege.
- Altersobergrenze für Teilhabeleistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit in der Gemeinschaft: 18 Jahre
- Ausflüge:
- Mehrtägige Ausflüge müssen im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen liegen.
- Persönlicher Schulbedarf
- Bei Kindern unter 7 Jahren oder sofern das Kind nach dem 10. Schuljahr eine weitergehende Schule besucht, müssen Sie eine Schulbescheinigung vorlegen.
- Schülerbeförderung
- Die Kosten werden nicht komplett von Dritten beispielsweise dem Schulträger übernommen. Wird nur ein Teil der Fahrtkosten durch Dritte übernommen, kann nur der Eigenanteil erstattet werden.
- Die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und Ihrer Schule oder Einrichtung ist höher als die maßgeblich geregelte Mindestentfernung.
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann die nächstgelegene Einrichtung auch eine besondere Ausrichtung haben, beispielsweise ein sportliches oder sprachliches Profil, oder es handelt sich um eine Waldorfschule.
- außerschulische Lernförderung
- Die Schule muss bestätigen, dass Sie die zusätzliche Lernförderung brauchen. Wenn es schulische Angebote gibt, müssen Sie diese vorrangig nutzen. Ob die Versetzung gefährdet ist, ist egal.
- Die Lernförderung wird durch einen geeigneten Träger oder eine geeignete private Person angeboten.
- gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
- Sie, beziehungsweise Ihr Kind, besuchen eine Schule, eine Kita, eine Kindertagespflegeeinrichtung oder einen Hort.
- Die Mittagsverpflegung wird von der Einrichtung angeboten oder ist durch einen Kooperationsvertrag mit der Einrichtung (zum Beispiel zwischen Schule und Hort) vereinbart.
- Das Essen wird gemeinschaftlich ausgegeben und eingenommen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hürth
- Gesetz über die Grundsicherung für Arbeitsuchende
Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) - Gesetz über die Sozialhilfe
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) - Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Verfahrensablauf
Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert. Grundsätzlich gilt: Wer Asylbewerberleistungen bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in der Regel an die Ausländerbehörde.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hürth
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Für den Schulbedarf müssen Sie einen separaten Antrag stellen, wenn Ihr Kind entweder noch unter 7 Jahre alt ist oder das 10. Schuljahr bereits abgeschlossen hat, aber eine weitergehende Schule besucht. In diesen Fällen ist eine Schulbescheinigung als Nachweis vorzulegen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 27.05.2024
Stichwörter
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