Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler Erteilung
Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler beantragen
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
§ 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 22.03.2024