Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler Erteilung
Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler beantragen
Hinweise für Borgentreich
Beschreibung
Hinweise für Borgentreich
nicht angegeben
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 22.03.2024