Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler Erteilung
Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler beantragen
Hinweise für Hopsten
Beschreibung
Hinweise für Hopsten
nicht angegeben
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hopsten
Formulare
Hinweise für Hopsten
Voraussetzungen
Hinweise für Hopsten
Rechtsgrundlage(n)
§ 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Verfahrensablauf
Hinweise für Hopsten
Fristen
Hinweise für Hopsten
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hopsten
Kosten
Hinweise für Hopsten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hopsten
Weitere Informationen
Hinweise für Hopsten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 22.03.2024