Einwohnerantrag Feststellung der Zulässigkeit

    Einwohnerantrag Feststellung der Zulässigkeit

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Weitere Voraussetzungen für einen gültigen Einwohnerantrag:

    • Benennung von bis zu drei Personen, die berechtigt sind, die Antragsteller zu vertreten
    • Schriftliche Antragsstellung mit Begründung
    • In derselben Sache wurde innerhalb der letzten zwölf Monate kein Antrag gestellt
    • Alle Unterschriftenlisten müssen den vollen Wortlaut des Antrags enthalten.

    Die Angaben in den Unterschriftenlisten werden vom Kreis Soest auf ihre Gültigkeit geprüft. Der Kreistag muss umgehend feststellen, ob der Einwohnerantrag zulässig ist. Er hat unverzüglich darüber zu beraten und zu entscheiden, spätestens innerhalb von vier Monaten nach dem Eingang des Antrages. Den Antragstellern oder ihren Vertretern soll Gelegenheit gegeben werden, den Antrag in der Kreistagssitzung zu erläutern.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Büro der Landrätin

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Schriftlicher Antrag

    Formulare

    Hinweise für Soest

    Voraussetzungen

    Hinweise für Soest

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    § 22 Kreisordnung NRW

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Innerhalb von vier Monaten nach dem Eingang des Antrages.

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Soest

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de