Einwohnerantrag Feststellung der Zulässigkeit
Hinweise für Minden
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Einen Einwohnerantrag stellen
Sie möchten erreichen, dass die Stadtverordnetenversammlung eine bestimmte Angelegenheit behandelt? Für Angelegenheiten aus dem Wirkungskreis der Stadt Minden, für die die Stadtverordnetenversammlung zuständig ist, können Sie einen Einwohnerantrag stellen (siehe auch §25 Gemeindeordnung NRW).
Antragstellende Einwohner*innen müssen seit mindestens drei Monaten in der Stadt wohnen und das 14.Lebensjahr vollendet haben.
Der Einwohnerantrag muss schriftlich eingereicht werden, ein Begehren und eine Begründung enthalten. Im Antrag müssen bis zu drei Personen genannt werden, die die Unterzeichnenden vertreten.
Der Einwohnerantrag muss von mindestens 5 % der Einwohner, höchstens jedoch von 4.000 Einwohnern unterzeichnet sein.
Der Stadtrat stellt spätestens innerhalb von vier Monaten nach Eingang fest, ob der Antrag zulässig ist.
Hinweis: Der Antrag ist nur zulässig, wenn nicht in derselben Angelegenheit innerhalb der letzten zwölf Monate bereits ein Antrag gestellt wurde.
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Nordrhein-Westfalen
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