Sucht Beratung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Wenn Sie eine Beratung durch unsere Suchtberatungsstelle wünschen, können Sie mit uns telefonisch einen Gesprächstermin vereinbaren. In einem vertraulichen Informationsgespräch erhalten Sie einen Überblick über die Angebote des Suchthilfesystems. Je nach Situation kann auch vorerst eine Entzugsbehandlung vermittelt werden, um im Anschluss die Beratung fortzusetzen. Falls es sinnvoll ist, wird eine ambulante oder stationäre Entwöhnungsbehandlung vorgeschlagen und gemeinsam beantragt. In Einzelgesprächen wird die Suchtentwicklung reflektiert, neue Lösungsstrategien für den Alltag werden erarbeitet.
Auch Angehörige, Freunde und Bekannte stehen dem Suchtgeschehen meist rat- und hilflos gegenüber. Häufig haben sie bereits auf unterschiedliche Art versucht, eine Änderung im Verhalten des Betroffenen herbeizuführen oder sie haben resigniert, helfen gar, das Suchtmittel zu besorgen und nehmen dem Suchtkranken jegliche Verantwortung ab. Wir beraten ratsuchende Angehörige darin, wie sie sich der Problematik stellen können. Je nach Fall kann auch eine gemeinsame Beratung mit dem Suchtkranken stattfinden.
Auch über Selbsthilfegruppen für Betroffene oder Angehörige wird informiert.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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