Volksbegehren Feststellung
Volksbegehren Feststellung
Hinweise für Witten
Beschreibung
Hinweise für Witten
Ein landesweites Verfahren der Bürgerbeteiligung ist das Verfahren zur Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid. Die Rechtsgrundlagen hierzu ergebe sich aus den Artikeln 67a und 6 der Landesverfassung sowie aus dem "Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid" (VIVBVEG). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Darstellungen, welche das Ministerium es Innern NRW auf seiner Homepage veröffentlicht hat. Sollten Sie darüber hinaus Informationsbedarf haben, so nehmen Sie bitte Kontakt zu uns (s. u.) auf. Bitte beachten Sie jedoch dabei, dass die Stadt Witten Sie bei der Initiierung einer Volksinitiative nur bedingt unterstützen kann, da dies ein Verfahren der Bürgerbeteiligung ist, welches gegenüber dem Ministerium des Innern NRW anzuzeigen ist. Die Kommune ist hier zunächst in keiner Weise verfahrensbeteiligt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
01 Wahlen und Bürgerbeteiligung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 2 29 32*
E-Mail: buergermeister@stadt-witten.de
01 Wahlen und Bürgerbeteiligung
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Fax: 2 29 32*
E-Mail: buergermeister@stadt-witten.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen