Volksbegehren Feststellung

    Volksbegehren Feststellung

    Hinweise für Witten

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Ein landesweites Verfahren der Bürgerbeteiligung ist das Verfahren zur Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid. Die Rechtsgrundlagen hierzu ergebe sich aus den Artikeln 67a und 6 der Landesverfassung sowie aus dem "Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid" (VIVBVEG). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Darstellungen, welche das Ministerium es Innern NRW auf seiner Homepage veröffentlicht hat. Sollten Sie darüber hinaus Informationsbedarf haben, so nehmen Sie bitte Kontakt zu uns (s. u.) auf. Bitte beachten Sie jedoch dabei, dass die Stadt Witten Sie bei der Initiierung einer Volksinitiative nur bedingt unterstützen kann, da dies ein Verfahren der Bürgerbeteiligung ist, welches gegenüber dem Ministerium des Innern NRW anzuzeigen ist. Die Kommune ist hier zunächst in keiner Weise verfahrensbeteiligt.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    01 Wahlen und Bürgerbeteiligung

    Adresse

    Hausanschrift

    Witten, Mannesmannstr. 4

    58452 Witten

    Kontakt

    Fax: 2 29 32*

    E-Mail: buergermeister@stadt-witten.de

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    01 Wahlen und Bürgerbeteiligung

    Adresse

    Hausanschrift

    Witten, Mannesmannstr. 4

    58452 Witten

    Kontakt

    Fax: 2 29 32*

    E-Mail: buergermeister@stadt-witten.de

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    Formulare

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de