Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz

    Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz

    Beschreibung

    nicht angegeben

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    Ansprechpartner

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 78 Abs. 1 S. 2 AufenthG i.V.m. § 28 S. 2 AufenthV und § 56 Abs. 2 AufenthV

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de