Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz

    Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegen möchten oder bereits nach Deutschland gezogen sind, beachten Sie bitte die Regelungen des deutschen Aufenthaltsrechts. Welche gesetzlichen Regelungen für Sie persönlich maßgeblich sind, richtet sich im Wesentlichen nach Ihrem Herkunftsland.

    Für Ausländerangelegenheiten, wie die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, ist grundsätzlich die Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises zuständig. Bei dieser Stelle erhalten Sie auch weitere Informationen bezüglich der Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Aufenthaltstitels benötigen.

    Nach Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Fertigstellung. Aus diesem Schreiben ergibt sich, ob Sie Ihren Auftenthaltstitel beim Bürgerservice oder beim Rhein-Sieg-Kreis abholen können.

    Sollte Ihr Aufenthaltstitel im Bürgerservice bereit liegen, vereinbaren Sie bitte einen Abholtermin.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 243-589

    Fax: 02241 24377-589

    E-Mail: buergerservice@sankt-augustin.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    § 78 Abs. 1 S. 2 AufenthG i.V.m. § 28 S. 2 AufenthV und § 56 Abs. 2 AufenthV

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de