Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegen möchten oder bereits nach Deutschland gezogen sind, beachten Sie bitte die Regelungen des deutschen Aufenthaltsrechts. Welche gesetzlichen Regelungen für Sie persönlich maßgeblich sind, richtet sich im Wesentlichen nach Ihrem Herkunftsland.
Für Ausländerangelegenheiten, wie die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, ist grundsätzlich die Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises zuständig. Bei dieser Stelle erhalten Sie auch weitere Informationen bezüglich der Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Aufenthaltstitels benötigen.
Nach Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Fertigstellung. Aus diesem Schreiben ergibt sich, ob Sie Ihren Auftenthaltstitel beim Bürgerservice oder beim Rhein-Sieg-Kreis abholen können.
Sollte Ihr Aufenthaltstitel im Bürgerservice bereit liegen, vereinbaren Sie bitte einen Abholtermin.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
§ 78 Abs. 1 S. 2 AufenthG i.V.m. § 28 S. 2 AufenthV und § 56 Abs. 2 AufenthV
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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