Elternbeitrag Festsetzung

    Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen

    Hinweise für Delbrück

    Die Stadt Delbrück berät Sie gerne im Bereich der Elternbeiträge.

    Beschreibung

    Hinweise für Delbrück

    Die Stadt Delbrück berät Sie gerne im Bereich Elternbeiträge.

    Wenn Sie Fragen zur Essengeldabrechnung (Kostenübernahme) haben, folgen Sie bitte dem untenstehenden Link.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kinder / Jugend / Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 996-0

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Delbrück

    Zur Berechnung des Kindergartenbeitrages wird der Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes benötigt.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Festsetzung des Elternbeitrages

    Die Stadt Delbrück zieht die Kindergartenbeiträge für alle Kindergärten im Stadtgebiet, unabhängig von der Trägerschaft (also auch für kirchliche Kindergärten und freie Träger) für den Kreis Paderborn ein. Gemäß § 17 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) ist der Elternbeitrag landeseinheitlich festgesetzt worden. Die Höhe der zu zahlenden Beiträge können Sie in der Beitragstabelle (siehe Elternbeitragssatzung KiTa) entnehmen.

    Danach ist das Einkommen die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Maßgebend sind grundsätzlich die Bruttoeinnahmen aus dem vorangegangenen Kalenderjahr. Hiervon abgezogen werden nur die Werbungskosten. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen werden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt. Für das 3. und jedes weitere Kind sind die nach § 32 Abs. 6 Einkommensteuergesetz zu gewährenden Freibeträge abzuziehen.

    Besuchen mehrere Geschwisterkinder gleichzeitig die Einrichtung, so ist für das zweite und jedes weitere (jüngere) Kind kein Beitrag zu zahlen. Diese Regelung gilt auch dann, wenn eines der Kinder in einer anderen Tageseinrichtung für Kinder betreut wird. Eltern, die nicht in der Lage sind den Elternbeitrag zu entrichten, können beim Kreisjugendamt Paderborn bzw. bei der Außenstelle des Kreisjugendamtes Paderborn in Delbrück einen Antrag auf Erlass stellen. Die Kosten für das Mittagessen in der Tagesstätten- und Hortgruppe werden den Erziehungsberechtigten gesondert in Rechnung gestellt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Delbrück

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 31.08.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de