Elternbeitrag Festsetzung

    Elternbeitrag Festsetzung

    Hinweise für Höxter

    Beschreibung

    Hinweise für Höxter

    Allgemeine Informationen
    Elternbeiträge - Erstberechnung bei Neuaufnahme

    Sobald Ihr Kind verbindlich (abgeschlossener Betreuungsvertrag) in eine Kindertageseinrichtung oder Offene Ganztagsgrundschule aufgenommen wurde, ist für die Betreuung Ihres Kindes ein Elternbeitrag zu zahlen.

    Die Höhe dieses Beitrages richtet sich nach der Höhe Ihrer Bruttoeinkünfte im Jahr der Beitragspflicht und bei Kindertageseinrichtungen auch nach dem Alter Ihres Kindes und nach dem gebuchten Betreuungsumfang.
    Um die Höhe Ihrer Bruttoeinkünfte zu ermitteln, wird Ihnen das Formular "Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen" für die Kindertageseinrichtung oder Offene Ganztagsgrundschule von der jeweiligen Einrichtung ausgehändigt.
    Dieses schicken Sie bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben (von beiden Elternteilen/vom alleinerziehenden Elternteil) spätestens 4 Wochen vor Betreuungsbeginn zurück.

    Als Anlage fügen Sie bitte Nachweise hinzu, aus denen Ihre Jahreseinkünfte ermittelt werden können. Ein üblicher Einkommensnachweis ist beispielsweise der Steuerbescheid des Vorjahres.

    Sollte der entsprechende Bescheid noch nicht vorliegen, kann auch eine Lohnsteuerbescheinigung oder Dezemberabrechnung mit Jahreswerten (beider Elternteile/vom alleinerziehenden Elternteil) zu Grunde gelegt werden.

    Es werden ebenfalls alle ALG I, ALG II-Bescheide sowie Bescheide über den Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss sowie allen anderen öffentlichen Leistungen für das gesamte Jahr benötigt.

    Eine Auflistung aller nachweispflichtigen Einkünfte finden Sie unten. Bei Jahreseinkünften über 81.250,00 Euro besteht keine Nachweispflicht.

    Bitte beachten Sie, dass automatisch der höchste Beitrag (Stufe 12 = ab 81.250,00 Euro) der gewählten Betreuungsart festgesetzt wird, wenn die notwendigen Nachweise, die zur Einstufung in eine Einkommensgruppe erforderlich sind, nicht von Ihnen eingereicht werden.

      Elternbeiträge - Rückwirkende Überprüfung der vorläufig festgelegten Elternbeiträge

    Die Betreuungsbeiträge werden anhand Ihrer vorangegangenen Einkünfte vorläufig festgelegt.

    Ihre tatsächlichen Einkünfte können jedoch erst rückwirkend genau festgestellt werden.

    Sollten Sie zur rückwirkenden Überprüfung der Betreuungsbeiträge aktuelle Unterlagen bei Ihrem Sachbearbeiter/Ihrer Sachbearbeiterin einreichen, wird geprüft, ob der vorläufig festgelegte Betreuungsbeitrag korrekt angesetzt war. Wenn bei der Überprüfung eine Beitragsänderung stattfindet, erhalten Sie einen korrigierten Beitragsbescheid.

    Sollte festgestellt werden, dass Sie es versäumt haben, Ihre Einkünfte regelmäßig nachzuweisen (beispielsweise durch jährliches Einreichen der Steuerbescheide), werden die fehlenden Unterlagen rückwirkend angefordert. In diesem Fall sind Sie dazu verpflichtet, die geforderten Unterlagen einzureichen. Es wird bis zu 4 Jahren rückwirkend überprüft.

    Die Verjährungsfrist für die rückwirkende Festsetzung der Elternbeiträge beträgt 4 Jahre.

    Sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres in der die Abgabe entstanden ist. Die Regelungen

    der Festsetzungsverjährung gem. § 1 Abs. 3 i. V. mit § 12 Abs. 1 Nr. 4b des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und i.V.m. §§ 169 und 170 Abgabenordnung (AO) gelten entsprechend.

      Elternbeiträge - Mitteilungspflicht bei Einkommensänderung

    Wichtig:
    Änderungen Ihres Einkommens, welche zu einer Veränderung der Beitragsstufe führen können, haben Sie unverzüglich Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter zu melden (auch, wenn sich Ihre Einkünfte nur geringfügig ändern).
    Sollte sich bei einer späteren Überprüfung herausstellen, dass Ihre Einkommensangaben unvollständig oder fehlerhaft waren oder dass Änderungen vorenthalten wurden, behält sich die Stadt Höxter eine Neufestsetzung (auch rückwirkend) der Beiträge vor.
    Eine rückwirkende Änderung der Betreuungsbeiträge hält sich die Stadt Höxter daher jederzeit vor.

      Elternbeiträge - Berechnung bei gleichzeitiger Betreuung mehrerer Kinder

    Nehmen mehrere Kinder einer Familie oder von Personen, die an Stelle der Eltern treten gleichzeitig auf dem Gebiet der Stadt Höxter ein Angebot im Sinne der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, oder im Sinne der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an den städt. Betreuungsangeboten "Schule von acht bis eins" oder im Sinne der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der offenen Ganztagsgrundschule im Primarbereich der Schulen der Stadt Höxter wahr, so wird bei gleicher Höhe der Elternbeiträge nur ein Beitrag erhoben. Ergeben sich für die Betreuung der jeweiligen Kinder unterschiedlich hohe Beiträge so ist der höhere Beitrag zu zahlen.

    Besuchen mehrere Kinder einer Familie oder von Personen, die an die Stelle der Eltern treten, zur gleichen Zeit die offene Ganztagsschule im Gebiet der Stadt Höxter, so wird lediglich der Beitrag für ein Kind erhoben. Weitere Geschwisterkinder bleiben beitragsfrei.

      Elternbeiträge - Beitragsfreiheit

    Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die bis zum 30.September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, ist ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei (à 2 Jahre beitragsfrei vor Einschulung) s. § 50 KiBiz.

    In diesen Fällen wird auch von den Geschwisterkindern, die gleichzeitig Angebote in Kindertageseinrichtungen in Anspruch nehmen, kein Beitrag erhoben. Soll Ihr Kind vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, besteht Beitragsfreiheit ab dem 01.12. des KiTa-Jahres, welches der Einschulung vorausgeht.

     

    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Satzungen:

    • Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Schulen der Stadt Höxter
    • Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an den städtischen Betreuungsangeboten "Schule von acht bis eins" und "Dreizen Plus" an Schulen im Primarbereich der Stadt Höxter
    • Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Kreis Höxter


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    45 Soziales und Jugend

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerbachstraße 45

    37671 Höxter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05271 963-0

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    • Verbindliche Erklärung zum Einkommen
    • aktuelle Einkommensnachweise

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Ihr zu zahlender Betreuungsbeitrag ergibt sich aus den Beitragstabellen, die Sie unten unter Dokumente aufrufen und einsehen können.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 31.08.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de