Kindertageseinrichtungen - Elternbeiträge
Hinweise für Verl
Beschreibung
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Wenn Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung in der Stadt Verl besucht, werden Sie in Form des Elternbeitrages an den jeweiligen Kosten beteiligt. Die Höhe des Beitrages ist abhängig von Ihrem Einkommen sowie dem wöchentlichen Betreuungsumfang Ihres Kindes in der Kindertageseinrichtung.
Werden zwei oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig in einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege betreut, so ist nur der höhere der beiden errechneten Beiträge zu leisten.
Familienpassinhaberinnen und -inhaber erhalten bis einschließlich Stufe 4 der unten angefügten Elternbeitragstabelle eine Ermäßigung von 50 Prozent. Der gültige Familienpass muss vorgelegt oder als Kopie den Einkommensunterlagen beigefügt werden.
Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse sind dem Fachbereich Jugend der Stadt Verl bitte unverzüglich mitzuteilen.
Die Elternbeiträge werden für ein Kindergartenjahr als Monatsbeitrag festgesetzt. Das Kindergartenjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des Folgejahres. Der Monatsbeitrag ist unabhängig von Schließungszeiten oder einer verspäteten Aufnahme durch die Eingewöhnung für den gesamten Zeitraum zu zahlen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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