Elternbeitrag Festsetzung

    Elternbeitrag Festsetzung

    Hinweise für Havixbeck

    Beschreibung

    Hinweise für Havixbeck

    Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung und zur teilweisen Deckung der Betriebskosten werden Elternbeiträge erhoben.

    Die Beitragspflicht richtet sich nach dem Betreuungsvertrag, der mit der Kindertageseinrichtung abgeschlossen wurde und besteht unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit des Kindes. Die Beitragspflicht endet mit der Beendigung des Betreuungsvertrages, in der Regel mit Ablauf des Kindergartenjahres zum 31.07.

    Weitere Informationen zur Festsetzung der Elternbeiträge stehen Ihnen in diesem Merkblatt zur Verfügung. Die verschiedenen Beitragsstufen können Sie dieser Tabelle entnehmen. Zur Festsetzung des Elternbeitrages wird eine verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen benötigt. Das entsprechende Formular finden Sie bei den erforderlichen Unterlagen (siehe unten).

     

     

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Sachgebiet Kinder, Jugend und Bildung *

    Adresse

    Hausanschrift

    Willi-Richter-Platz 1

    48329 Havixbeck

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Havixbeck

    Formulare

    Hinweise für Havixbeck

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Havixbeck

    Weitere Informationen

    Hinweise für Havixbeck

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 31.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Havixbeck

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de