Elternbeitrag Festsetzung
Hinweise für Leverkusen
Beschreibung
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Das erste Anschreiben zur Elternbeitragspflicht erhalten Sie direkt durch den Fachbereich Kinder und Jugend aufgrund des von Ihnen im Kindergarten abgeschlossenen Betreuungsvertrages. Für das Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht hat der Landtag Nordrhein-Westfalen die Beitragsfreiheit ab dem 1. August 2011 beschlossen.
Nach der ersten Festsetzung des Elternbeitrages müssen Sie Änderungen der Einkommensverhältnisse, die einer höheren Einkommensgruppe entsprechen, sofort mitteilen. Die Satzung zu den Elternbeiträgen enthält auch eine Einkommenstabelle.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Einkommensnachweise (z.B. Steuerbescheide und Gehaltsnachweise der Eltern, Unterhalt, BAföG, Krankengeld)
- Nachweis über den Bezug aller Leistungen
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Auf den Internetseiten des zuständigen Jugendamts.
Die Elternbeiträge variieren. Sie werden von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, also den Jugendämtern oder den Kommunen festgesetzt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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