Elternbeitrag FestsetzungOnline erledigen

    Elternbeitrag Festsetzung

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Das erste Anschreiben zur Elternbeitragspflicht erhalten Sie direkt durch den Fachbereich Kinder und Jugend aufgrund des von Ihnen im Kindergarten abgeschlossenen Betreuungsvertrages. Für das Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht hat der Landtag Nordrhein-Westfalen die Beitragsfreiheit  ab dem 1. August 2011 beschlossen.

    Nach der ersten Festsetzung des Elternbeitrages müssen Sie  Änderungen der Einkommensverhältnisse, die einer höheren Einkommensgruppe entsprechen, sofort mitteilen. Die Satzung zu den Elternbeiträgen enthält auch eine Einkommenstabelle. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_aa6021362035dc07e0169a7c049baf74

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Team Elternbeiträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Goetheplatz 1-4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    - Einkommensnachweise (z.B. Steuerbescheide und Gehaltsnachweise der Eltern, Unterhalt, BAföG, Krankengeld)
    - Nachweis über den Bezug aller Leistungen

    Formulare

    Hinweise für Leverkusen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leverkusen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leverkusen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leverkusen

    Fristen

    Hinweise für Leverkusen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Leverkusen

    Kosten

    Hinweise für Leverkusen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leverkusen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Leverkusen

    Auf den Internetseiten des zuständigen Jugendamts.

    Die Elternbeiträge variieren. Sie werden von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, also den Jugendämtern oder den Kommunen festgesetzt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 31.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de