Kostenerstattungsbetrag für Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Allgemeine Informationen
Da Bauleitpläne (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne) die planungsrechtliche Grundlage für spätere (Bau-) vorhaben und damit Eingriffe im Sinne der Naturschutzgesetze schaffen können, sollen diese Eingriffe auf ausgewiesenen Ausgleichsflächen durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Für die Durchführung dieser Ausgleichsmaßnahmen erhebt die Stadt Langenfeld Kostenerstattungsbeträge von den Grundstückseigentümern/Grundstückseigentümerinnen der zugeordneten Grundstücke.
Die erstattungsfähigen Kosten werden dabei nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche auf die zugeordneten Grundstücke verteilt.
Rechtliche Grundlagen
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Gemeindeordnung (GO)
- Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a bis 135 c BauGB in der Stadt Langenfeld Rhld.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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