Vollzeitpflege für ältere Kinder und Jugendliche gewähren
Vollzeitpflege für ältere Kinder und Jugendliche gewähren
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
Verwaltungsanweisung zu § 33 SGB VIII LAT Vollzeitpflege für Kinder ung Jugendliche
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen