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Vollzeitpflege für ältere Kinder und Jugendliche gewähren
Beschreibung
nicht angegeben
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Verwaltungsanweisung zu § 33 SGB VIII LAT Vollzeitpflege für Kinder ung Jugendliche
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen