Öffentlicher Auftrag Vergabe in offenen Verfahren
Hinweise für Geilenkirchen
Beschreibung
Hinweise für Geilenkirchen
Die Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Vergabevorschriften (UVgO; VOB; GWB; VgV).
Bei der Stadt Geilenkirchen führen die Fachämter Freihändige Verfahren bis zu einem geschätzten Auftragswert von 25.000 € netto selbstständig durch. Die Zentrale Vergabestelle übernimmt alle weiteren nationalen und EU-weiten Vergabeverfahren.
Interessensbekundungen und Fragen zu Vergabeverfahren können an vergabestelle@geilenkirchen.de gerichtet werden.
Aktuelle Ausschreibungen finden Sie hier.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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