elektronischer Identitätsnachweis Änderung

    eID-Karte für EU-Staatsbürger

    Hinweise für Hürth

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Hinweis: Unter Downloads & Links können Sie online einen Termin in der Einwohnermeldeabteilung buchen.

    Für die Abholung einer eID-Karte ist keine Terminvereinbarung notwendig. Sie können in diesem Fall während der Öffnungszeiten eine Wertmarke am Selbstbedienungs-Terminal ziehen.

    Die Antragsteller haben sich durch Vorlage des Reisepasses oder der Identitätskarte ihres Heimatstaates auszuweisen, und müssen persönlich vorsprechen. Eine Beantragung durch Bevollmächtigte ist nicht möglich. Weiterhin sind der Einwohnermeldeabteilung alle Tatsachen bekannt zu geben, die der Identifizierung des Antragstellers dienen.

    Die eID-Karte ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis sowie das Vor-Ort-Auslesen der auf dem integrierten Chip gespeicherten Daten des Inhabers. Sie ist demnach nur dazu da, sich elektronisch auszuweisen, sie ersetzt nicht den Heimatpass oder die Identitätskarte des Heimatstaates.

    Die Pflicht, den Heimatpass oder die Identitätskarte des Heimatstaates mitzuführen, bleibt davon unberührt.

    Die eID-Karte wird nach einem einheitlichen, gesetzlich festgelegten Muster ausgestellt, und ist 10 Jahre gültig, eine Verlängerung ist nicht möglich. Die Beantragung einer neuen eID-Karte ist jeweils vor Ablauf der bisherigen eID-Karte durchzuführen. Ein Lichtbild und Fingerabdrücke werden nicht eingefügt. Die Beantragung und Ausstellung erfolgt immer am Wohnort des Antragstellers.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeabteilung (30-2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    • Reisepass oder Identitätskarte des Heimatstaates
    • Je nach Lage des Einzelfalles: Nachweis der Namensführung durch Geburts- oder Heiratsurkunde entweder in internationaler Form oder Original-Urkunde mit Übersetzung.

    Formulare

    Hinweise für Hürth

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hürth

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hürth

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hürth

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hürth

    Kosten

    Hinweise für Hürth

    • 37,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hürth

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hürth

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de