Meldebescheinigung Erteilung
Meldebescheinigung Erteilung
Hinweise für Lüdenscheid
Beschreibung
Hinweise für Lüdenscheid
Das Bürgeramt stellt Ihnen auf Wunsch gerne eine Meldebescheinigung aus. Voraussetzung ist, dass Sie in Lüdenscheid gemeldet sind. Die Meldebescheinigung kann verschiedene Angaben enthalten: Zum Einen Name, Vornamen Geburtsdatum und -ort Adresse und auf Wunsch die Daten der Familienangehörigen im Haushalt Zum Anderen: Name, Vorname Geburtsdatum und -ort Staatsangehörigkeit Familienstand Adresse Die zweite Variante der Meldebescheinigung wird z.B. von den Standesämtern für die Eheschließung benötigt. Zur Verlängerung eines ausländischen Ausweispapiers fordern die zuständigen Konsulate ebenfalls eine sonstige Bescheinigung im Meldewesen. Sie wird auch von verschiedenen Behörden als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit gefordert. Bei Ihrer persönlichen Vorsprache wird Ihnen die sonstige Bescheinigung im Meldewesen sofort ausgestellt. Sie können sich auch durch eine geeignete Person vertreten lassen (Vollmacht und Ausweis bzw. Pass sind erforderlich).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Fachdienst Bürgeramt (33)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02351 / 17-16 66
Fax: 02351 / 17-17 17
erforderliche Unterlagen
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amtliches Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass/ausländischer Pass) sowie eine Vollmacht, wenn Sie nicht persönlich kommen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Es wird eine Gebühr in Höhe von 9,00 € erhoben. Für die erste Variante kann die Ausstellung für bestimmte Behördenzwecke gebührenfrei erfolgen. Dann sind bitte geeignete Nachweise mitzubringen, z.B. der aktuelle Sozialhilfebescheid.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Meldewesen - Formular Erteilung einer Vollmacht an eine andere Person zur Vorlage bei der Meldebehörde (Serviceportal)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen