Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund
Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund
Hinweise für Welver
Beschreibung
Hinweise für Welver
Im Namensrecht gilt das Prinzip der Namenskontinuität, d.h. der einmal gesetzlich erworbene Vorname oder Familienname kann nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.Ein wichtiger Grund kann z. B. vorliegen, wennder Name anstößig oder lächerlich klingt oder Anlass zu frivolen Wortspielen gibt,die Aussprache und Schreibweise des Namens zu erheblichen Schwierigkeiten führen,ein Pflegekind den Namen der Pflegeeltern erhalten soll,der Kindesname an den Geburtsnamen eines Elternteils nach einer Scheidung angepasst werden soll. Gegen den Willen des anderen Elternteils darf der Name nur geändert werden, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist,Änderung des Familiennamen im Anschluss an eine Einbürgerung, wenn im Interesse einer weiteren Integration Wert auf einen unauffälligen Namen gelegt wird.Eine Änderung des Namens kommt indes nicht in Betracht, wenn der bestehende Name nicht gefällt oder ein anderer Name besser klingt. Auch ist es kein Grund für eine Namensänderung, wenn der bestehende Name fremdländischen Ursprungs ist, es sei denn es bestehen erhebliche Schwierigkeiten in der Aussprache oder Schreibweise.Antragsberechtigt sind Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.Anträge können auch bei der Gemeindeverwaltung gestellt werden.Nähere Informationen erhalten Sie auch bei dem Kreis Soest.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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vollständig ausgefülltes Antragsformulareine möglichst ausführliche Begründung des Antrages (formlos)eine Meldebescheinigungeine aktuelle und beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages / der Heiratsurkundebei Personen über 14 Jahren ein Führungszeugniseinen Einkommensnachweis
Formulare
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Voraussetzungen
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- Deutscher oder als Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling oder als Asylberechtigter anerkannt,
- wichtiger Grund, der im Antrag ausführlich dargestellt ist,
- wenn Sie zwischen 7 und 18 Jahre alt sind: ein gesetzlicher Vertreter, der den Antrag für Sie stellt (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer),
- Erklärung darüber, ob früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde und
- nur für den Vormund: Genehmigung des Familiengerichts,
- nur für den Betreuer: Genehmigung des Betreuungsgerichts.
Rechtsgrundlage(n)
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Gesetz über die Änderung von Familiennnamen und Vornamen (NamÄndG)Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (1. DV NamÄndG)Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Namensänderungsgesetz (NamÄndVwV)
Verfahrensablauf
Hinweise für Welver
Wenn Sie als beschränkt geschäftsfähige Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, den Antrag auf Namensänderung stellen, werden Sie vom Familiengericht zum Antrag befragt und angehört.
Betreute Personen werden durch das Betreuungsgericht befragt und angehört.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühr für die Änderung eines Familiennamens kann bis zu 1.022,00 € betragen. Im Regelfall werden 665,00 € festgelegt.Die Gebühr für die Änderung eines Vornamens kann bis zu 255,00 € betragen. Im Regelfall werden 179,00 € festgelegt.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe