Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund

    Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund

    Hinweise für Witten

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Eine Änderung des Familien- oder Vornamens ist nur aus wichtigen Gründen möglich. Die Entscheidung wird vom Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises in Schwelm getroffen.Eine Änderung des Familien- oder Vornamens ist nur aus wichtigen Gründen möglich. Die Entscheidung wird vom Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises in Schwelm getroffen. Ihr Wohnsitzstandesamt nimmt die Unterlagen entgegen und leitet sie an die zuständige Behörde in Schwelm weiter. Welche Unterlagen Sie zu dem Antrag auf Änderung ihres Vor- oder Familiennamens noch benötigen, hängt vom Einzelfall ab. Informationen erhalten Sie bei uns im Standesamt, Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 9 - 11. Wir sind für Sie montags von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr nach vorheriger Terminreservierung in den Zimmern 9 - 11 erreichbar! Online-Terminvergabe Für diese Dienstleistung erheben wir eine Gebühr in Höhe von 20,-- €. Sie können sich aber auch direkt, persönlich oder telefonisch unter 02336/ 932595, an die zuständige Entscheidungsbehörde, dem Landrat des Ennepe - Ruhr - Kreises in Schwelm, Kreishaus, Hauptstraße 92, 58332 Schwelm, wenden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    34 Personenstandsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    • Personalausweis oder Reisepass oder Kinderausweis oder
    • beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags
    • ggf. beglaubigte Abschrift des Eheeintrages (Heiratseintrag) bzw. Lebenspartnerschaftseintrags
    • Genehmigung des Gerichts für den Vormund oder Betreuer,
    • Nachweis über das Ergebnis der gerichtlichen Anhörung des Antragstellers und
    • Erklärung des Antragstellers, dass ihm bekannt ist, dass die Namensänderung bzw. die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist,
    • Erklärung, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde.

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich sein. Informationen dazu erhalten Sie von der zuständigen Namensänderungsbehörde.
    Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Diese erhalten Sie nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurück.

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Witten

    • Deutscher oder als Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling oder als Asylberechtigter anerkannt,
    • wichtiger Grund, der im Antrag ausführlich dargestellt ist,
    • wenn Sie zwischen 7 und 18 Jahre alt sind: ein gesetzlicher Vertreter, der den Antrag für Sie stellt (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer),
    • Erklärung darüber, ob früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde und
    • nur für den Vormund: Genehmigung des Familiengerichts,
    • nur für den Betreuer: Genehmigung des Betreuungsgerichts.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Wenn Sie als beschränkt geschäftsfähige Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, den Antrag  auf Namensänderung stellen, werden Sie vom Familiengericht zum Antrag befragt und angehört.

    Betreute Personen werden durch das Betreuungsgericht befragt und angehört.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Die Kosten bestimmen sich nach dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de