Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund

    Namensänderung

    Hinweise für Oerlinghausen

    Ihren Namen können Sie nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen ändern lassen. Erfahren Sie hier mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Oerlinghausen

    Für deutsche Staatsbürger kann im Ausnahmefall eine öffentlich-rechtliche Namensänderung durchgeführt werden. Dabei kann entweder der Vorname, der Familienname oder beides geändert werden. Voraussetzung ist, dass ein "wichtiger Grund" nachgewiesen wird, aufgrund dessen die Führung des bisherigen Namens nicht mehr zumutbar ist.

    Wichtige Gründe liegen vor, wenn die privaten schutzwürdigen Interessen von Ihnen als Namensträger oder Namensträgerin an der Namensänderung schwerer wiegen als

    • das öffentliche Interesse oder

    • ein privates Interesse Dritter an der Beibehaltung Ihres Namens.

    Wichtige Gründe sind zum Beispiel:

    • religiöse Motive,

    • wenn der Name Auslöser ist für psychische Probleme (zum Beispiel durch Assoziationen)

    • wenn Verwechslungsgefahr besteht,

    • wenn der Name anstößig oder lächerlich klingt und umständlich auszusprechen oder kompliziert zu schreiben ist oder

    • nach einer Geschlechtsumwandlung.

    Weiterhin muss Ihr Name deutschem Recht unterliegen. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.

    Eine Namensänderung kommt nicht in Betracht, wenn Ihnen Ihr Name nicht gefällt, beispielsweise bei Namen fremdsprachigen Ursprungs. Eine Namensänderung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn Sie eine Identifizierung durch Gläubiger erschweren möchten.

    Bei Kindern über 1 Jahr und jünger als 16 Jahren können Sie den Vornamen nur aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes ändern.


    Zur Klärung, ob diese Voraussetzungen gegeben sind, sollte vor der Antragstellung eine Beratung erfolgen. Für die Entgegennahme des formellen Antrags auf Namensänderung sind die lippischen Stadt- und Gemeindeverwaltungen zuständig.

    Für die Änderung Ihres Namens müssen Sie einen wichtigen Grund haben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Oerlinghausen - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 11

    33813 Oerlinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5202 493 0

    Fax: +49 5202 493 93

    E-Mail: info@oerlinghausen.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Aufenthaltsrecht und Staatsangehörigkeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-3780

    E-Mail: termin@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oerlinghausen

    Je nach Einzelfall und Familienverhältnissen sind unterschiedliche Unterlagen für die Antragstellung notwendig. Entsprechende Informationen halten die Stadt- und Gemeindeverwaltung bereit.

    Formulare

    Hinweise für Oerlinghausen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oerlinghausen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
      oder
      Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling
    • es liegt ein wichtiger oder schwerwiegender Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt
    • Deutscher oder als Staatenloser heimatloser Ausländer ausländischer Flüchtling oder als Asylberechtigter anerkannt
    • wichtiger Grund der im Antrag ausführlich dargestellt ist
    • wenn Sie zwischen 7 und 18 Jahre alt sind: ein gesetzlicher Vertreter der den Antrag für Sie stellt (Vater Mutter Vormund Betreuer)
    • Erklärung darüber ob früher eine Änderung des Namens beantragt wurde gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde und
    • nur für den Vormund: Genehmigung des Familiengerichts
    • nur für den Betreuer: Genehmigung des Betreuungsgerichts.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oerlinghausen

    Die Änderung Ihres Vornamens müssen Sie schriftlich beantragen.

    • Erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde das Antragsformular oder laden Sie dieses herunter und füllen Sie es vollständig aus. Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin den Antrag.
    • Legen Sie die Gründe für Ihren Antrag ausführlich dar. Die Behörde muss unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls abwägen und entscheiden. Das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des Namens wiegt umso schwerer, je länger der Name geführt wurde.
    • Ihre zuständige Stelle erhebt einen Gebührenvorschuss und führt daraufhin die erforderlichen Ermittlungen durch. Dabei beteiligt sie bei über 14 Jahre alten Personen verschiedene Stellen, beispielsweise die Polizei. Sie holt Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht und erforderlichenfalls von weiteren Stellen ein.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie eine Urkunde über die Namensänderung. Mit deren Aushändigung wird die Namensänderung wirksam. Andernfalls erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
    • Die Namensänderungsbehörde teilt Ihre Namensänderung weiteren Stellen mit. Dazu gehören
      • die Meldebehörde,
      • das Standesamt, das das Geburtenregister führt,
      • das Standesamt, das das Eheregister oder das Lebenspartnerschaftsregister führt.
    • Sobald die Namensänderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Fahrzeugschein) ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.

    Hinweis: Ist eine weitere Person beteiligt, beispielsweise der andere Elternteil bei der Namensänderung eines Kindes nach Scheidung der Eltern, erhalten Sie zunächst nur einen Bescheid über die Namensänderung. Darin wird darauf hingewiesen, dass Sie warten müssen, bis die Namensänderung nicht mehr mit rechtlichen Mitteln angegriffen werden kann. Die Namensänderung wird in diesen Fällen unter folgenden Voraussetzungen wirksam:

    • Die andere beteiligte Person akzeptiert die Namensänderung oder
    • die Widerspruchsbehörde oder die Gerichte bestätigen die Namensänderung.

    Wenn Sie als beschränkt geschäftsfähige Person die mindestens 16 Jahre alt ist den Antrag , auf Namensänderung stellen werden Sie vom Familiengericht zum Antrag befragt und angehört.

    Betreute Personen werden durch das Betreuungsgericht befragt und angehört.

    Fristen

    Hinweise für Oerlinghausen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oerlinghausen

    etwa 6 Monate

    Kosten

    Hinweise für Oerlinghausen

    Es fallen Kosten an.

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung
    Die Kosten bestimmen sich nach dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oerlinghausen

    Fragen Sie zunächst telefonisch bei Ihrer Behörde nach, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat.

    Die Entscheidung trifft der Kreis Lippe.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oerlinghausen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Oerlinghausen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de