Namensänderung
Hinweise für Lügde
Ihren Namen können Sie nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen ändern lassen. Erfahren Sie hier mehr.
Beschreibung
Hinweise für Lügde
Für deutsche Staatsbürger kann im Ausnahmefall eine öffentlich-rechtliche Namensänderung durchgeführt werden. Dabei kann entweder der Vorname, der Familienname oder beides geändert werden. Voraussetzung ist, dass ein "wichtiger Grund" nachgewiesen wird, aufgrund dessen die Führung des bisherigen Namens nicht mehr zumutbar ist.
Wichtige Gründe liegen vor, wenn die privaten schutzwürdigen Interessen von Ihnen als Namensträger oder Namensträgerin an der Namensänderung schwerer wiegen als
das öffentliche Interesse oder
ein privates Interesse Dritter an der Beibehaltung Ihres Namens.
Wichtige Gründe sind zum Beispiel:
religiöse Motive,
wenn der Name Auslöser ist für psychische Probleme (zum Beispiel durch Assoziationen)
wenn Verwechslungsgefahr besteht,
wenn der Name anstößig oder lächerlich klingt und umständlich auszusprechen oder kompliziert zu schreiben ist oder
nach einer Geschlechtsumwandlung.
Weiterhin muss Ihr Name deutschem Recht unterliegen. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.
Eine Namensänderung kommt nicht in Betracht, wenn Ihnen Ihr Name nicht gefällt, beispielsweise bei Namen fremdsprachigen Ursprungs. Eine Namensänderung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn Sie eine Identifizierung durch Gläubiger erschweren möchten.
Bei Kindern über 1 Jahr und jünger als 16 Jahren können Sie den Vornamen nur aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes ändern.
Zur Klärung, ob diese Voraussetzungen gegeben sind, sollte vor der Antragstellung eine Beratung erfolgen. Für die Entgegennahme des formellen Antrags auf Namensänderung sind die lippischen Stadt- und Gemeindeverwaltungen zuständig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Aufenthaltsrecht und Staatsangehörigkeit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-3780
E-Mail: auslaenderamt@kreis-lippe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lügde
Je nach Einzelfall und Familienverhältnissen sind unterschiedliche Unterlagen für die Antragstellung notwendig. Entsprechende Informationen halten die Stadt- und Gemeindeverwaltung bereit.
Formulare
Hinweise für Lügde
Voraussetzungen
Hinweise für Lügde
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
oder
Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling - es liegt ein wichtiger oder schwerwiegender Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Die Änderung Ihres Vornamens müssen Sie schriftlich beantragen.
- Erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde das Antragsformular oder laden Sie dieses herunter und füllen Sie es vollständig aus. Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin den Antrag.
- Legen Sie die Gründe für Ihren Antrag ausführlich dar. Die Behörde muss unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls abwägen und entscheiden. Das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des Namens wiegt umso schwerer, je länger der Name geführt wurde.
- Ihre zuständige Stelle erhebt einen Gebührenvorschuss und führt daraufhin die erforderlichen Ermittlungen durch. Dabei beteiligt sie bei über 14 Jahre alten Personen verschiedene Stellen, beispielsweise die Polizei. Sie holt Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht und erforderlichenfalls von weiteren Stellen ein.
- Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie eine Urkunde über die Namensänderung. Mit deren Aushändigung wird die Namensänderung wirksam. Andernfalls erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
- Die Namensänderungsbehörde teilt Ihre Namensänderung weiteren Stellen mit. Dazu gehören
- die Meldebehörde,
- das Standesamt, das das Geburtenregister führt,
- das Standesamt, das das Eheregister oder das Lebenspartnerschaftsregister führt.
- Sobald die Namensänderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Fahrzeugschein) ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.
Hinweis: Ist eine weitere Person beteiligt, beispielsweise der andere Elternteil bei der Namensänderung eines Kindes nach Scheidung der Eltern, erhalten Sie zunächst nur einen Bescheid über die Namensänderung. Darin wird darauf hingewiesen, dass Sie warten müssen, bis die Namensänderung nicht mehr mit rechtlichen Mitteln angegriffen werden kann. Die Namensänderung wird in diesen Fällen unter folgenden Voraussetzungen wirksam:
- Die andere beteiligte Person akzeptiert die Namensänderung oder
- die Widerspruchsbehörde oder die Gerichte bestätigen die Namensänderung.
Fristen
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keine
Bearbeitungsdauer
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etwa 6 Monate
Kosten
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Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen:
- Überweisung
Hinweise (Besonderheiten)
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Fragen Sie zunächst telefonisch bei Ihrer Behörde nach, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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