Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund

    Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund

    Hinweise für Waldbröl

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    Es gibt verschiedene Arten der Namensänderung. Für behördliche Namensänderungen ist das Kreisordnungsamt zuständig. Das Standesamt der Marktstad Waldbröl nimmt lediglich die Anträge auf und leitet diese weiter.

    Alle anderen Namenänderungen (z.b. Einbenennungen von Kindern, Namenserteilungen usw.) ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreisordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Stahlstraße 5

    51645 Gummersbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02261 88-3202

    E-Mail: amt32@obk.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waldbröl

    • Die beizubringenden Unterlagen sollten im Einzelfall erfragt werden

    Formulare

    Hinweise für Waldbröl

    Voraussetzungen

    • Deutscher oder als Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling oder als Asylberechtigter anerkannt,
    • wichtiger Grund, der im Antrag ausführlich dargestellt ist,
    • wenn Sie zwischen 7 und 18 Jahre alt sind: ein gesetzlicher Vertreter, der den Antrag für Sie stellt (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer),
    • Erklärung darüber, ob früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde und
    • nur für den Vormund: Genehmigung des Familiengerichts,
    • nur für den Betreuer: Genehmigung des Betreuungsgerichts.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie als beschränkt geschäftsfähige Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, den Antrag  auf Namensänderung stellen, werden Sie vom Familiengericht zum Antrag befragt und angehört.

    Betreute Personen werden durch das Betreuungsgericht befragt und angehört.

    Fristen

    Hinweise für Waldbröl

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Waldbröl

    Kosten

    Die Kosten bestimmen sich nach dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Waldbröl

    Weitere Informationen

    Hinweise für Waldbröl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de