Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund
Hinweise für Waldbröl
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Es gibt verschiedene Arten der Namensänderung. Für behördliche Namensänderungen ist das Kreisordnungsamt zuständig. Das Standesamt der Marktstad Waldbröl nimmt lediglich die Anträge auf und leitet diese weiter.
Alle anderen Namenänderungen (z.b. Einbenennungen von Kindern, Namenserteilungen usw.) ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Waldbröl
- Die beizubringenden Unterlagen sollten im Einzelfall erfragt werden
Formulare
Hinweise für Waldbröl
Voraussetzungen
- Deutscher oder als Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling oder als Asylberechtigter anerkannt,
- wichtiger Grund, der im Antrag ausführlich dargestellt ist,
- wenn Sie zwischen 7 und 18 Jahre alt sind: ein gesetzlicher Vertreter, der den Antrag für Sie stellt (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer),
- Erklärung darüber, ob früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde und
- nur für den Vormund: Genehmigung des Familiengerichts,
- nur für den Betreuer: Genehmigung des Betreuungsgerichts.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Waldbröl
Verfahrensablauf
Wenn Sie als beschränkt geschäftsfähige Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, den Antrag auf Namensänderung stellen, werden Sie vom Familiengericht zum Antrag befragt und angehört.
Betreute Personen werden durch das Betreuungsgericht befragt und angehört.
Fristen
Hinweise für Waldbröl
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Waldbröl
Kosten
Die Kosten bestimmen sich nach dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Waldbröl
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe