Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund
Hinweise für Essen
Beschreibung
Hinweise für Essen
Namenserteilung:
- Sie sind Elternteil eines minderjährigen Kindes
- Vater und Mutter sind nicht miteinander verheiratet aber beide in der Geburtsurkunde des Kindes verzeichnet
- Sie haben erstmals das alleinige Sorgerecht für das Kind, ein gemeinsames Sorgerecht zwischen den Elternteilen hat bisher nie bestanden
- Sie möchten, dass das Kind den Familiennamen des nicht sorgeberechtigten Elternteils erhält
Einbenennung:
- Sie leben mit einem neuen Partner in einer Ehe
- Sie haben bereits Kinder aus einer Vorehe oder Kinder, die außerhalb einer Ehe geboren wurden und die in Ihrem gemeinsamen Haushalt leben
- Ihr jetziger Ehepartner ist nicht der Elternteil dieser minderjährigen Kinder
- Sie möchten, dass diese Kinder Ihren jetzt geführten Ehenamen tragen
Namenserteilungen und Einbenennungen können bei jedem Standesamt oder Notar in ganz Deutschland durchgeführt werden, unabhängig vom Wohnort der Eltern oder Geburtsort des Kindes.
Die Erklärung bedarf der öffentlichen Beglaubigung. Eine formlose Erklärung (einfacher Brief oder mündliche Antragstellung) ist nicht möglich. Eine persönliche Anwesenheit der erklärenden Person ist hierfür notwendig.
Die Erklärung wird wirksam mit Eingang bei dem Standesamt, welches das Geburtenregister führt. Existiert kein deutsches Personenstandsregister, wenden Sie sich bitte an das örtliche Standesamt. Dieses überprüft, welche Erklärungsmöglichkeiten und Zuständigkeiten in Ihrem Fall bestehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Öffentlich-Rechtliche Namensänderungen / Auskunftssperren
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 201 8833214
E-Mail: fb33-2-1@essen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Essen
Soll eine Namenserteilung bzw. Einbenennung erfolgen, wenden Sie sich bitte zur Absprache der vorzulegenden Urkunden und Unterlagen an Ihr zuständiges Standesamt. Dort wird man Ihnen weitere Fragen beantworten und klären, welche Dokumente speziell für die von Ihnen gewünschte Namenserteilung bzw. Einbenennung vorzulegen sind.
Formulare
Hinweise für Essen
Voraussetzungen
- Deutscher oder als Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling oder als Asylberechtigter anerkannt,
- wichtiger Grund, der im Antrag ausführlich dargestellt ist,
- wenn Sie zwischen 7 und 18 Jahre alt sind: ein gesetzlicher Vertreter, der den Antrag für Sie stellt (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer),
- Erklärung darüber, ob früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde und
- nur für den Vormund: Genehmigung des Familiengerichts,
- nur für den Betreuer: Genehmigung des Betreuungsgerichts.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Essen
§§ 1617a, 1618 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch); § 45 PStG (Personenstandsgesetz)
Verfahrensablauf
Hinweise für Essen
Beim Standesamt Essen sind Sonderbeurkundungen (Namenserklärungen) grundsätzlich nur gegen Terminvergabe möglich.
Fristen
Hinweise für Essen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Essen
Zur Bearbeitungsdauer können keine Angaben gemacht werden.
Kosten
Die Kosten bestimmen sich nach dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Essen
Die Namenserteilung bzw. Einbenennung ist unwiderruflich.
Weitere Informationen
Hinweise für Essen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Hinweise für Essen