Schüleraustausch
Hinweise für Korschenbroich
Beschreibung
Hinweise für Korschenbroich
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG, Wohngeldgesetz oder Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen, können neben diesen Leistungen auch Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten.
Folgende Leistungen können gewährt werden:
- eintägige Schulausflüge
- mehrtägige Klassenfahrten
- Schulbedarfspaket
- Lernförderung
- Zuschuss zum Mittagessen
- Schülerbeförderung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z. B. Vereinssport, Musikunterricht)
Zuständig für die Gewährung ist bei Beziehern von Leistungen nach SGB II das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss.
Wenn Sie Leistungen nach dem SGB XII, Wohngeldgesetz oder Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten, wenden Sie sich bitte an:
Wenn Sie Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, wenden Sie sich bitte an:
Pia Glaubitz (Buchstabenbereich A - N)
Liesa Franken (Buchstabenbereich O - Z)
Informationen und Formulare finden Sie hier:
Rhein-Kreis Neuss: Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Infoseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Bildungspaket
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Korschenbroich
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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