Glücksspiel veranstalten und vermitteln Erlaubnis Online-Poker
Erlaubnis beantragen, Online-Poker durchzuführen oder zu vermitteln
Beschreibung
nicht angegeben
Online-Dienste
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Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
§§ 4, 4a ff., 22b Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021) vom 29. Oktober 2020
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen