Glücksspiel veranstalten und vermitteln Erlaubnis Online-Poker

    Erlaubnis beantragen, Online-Poker durchzuführen oder zu vermitteln

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 4, 4a ff.,  22b Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021) vom 29. Oktober 2020

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de