Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Löschung einer Person als Aalfischer

    Person aus dem Aal-Register als Aalfischer löschen lassen

    Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie sich bei der oberen Fischerei Behörde abmelden. Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben möchten, muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Abmeldung von der Aalfischerei). 

    In der Anzeige sind Angaben zum Namen, der Anschrift und zur Küsten und/oder Binnenfischerei zu machen.

    Nach der Abmeldung von der Aalfischerei werden Sie als erfasste Person von der oberen Fischereibehörde aus dem Fischereiregister gelöscht.

    Ansprechpartner

    Für Bornheim wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Vollständig ausgefülltes Formular

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie melden für sich als Person die Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
    • Sie füllen das Formular schriftlich aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch an die zuständige Behörde.
    • Ihre Registrierung zur Aalfischerei wird aus dem Fischereiregister entfernt.

    Fristen

    Bei Aufgabe der Aalfischerei.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de