Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum

    Bescheinigungen aus dem Liegenschaftskataster

    Hinweise für Borken

    Auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters stellen wir Ihnen verschiedene amtliche Bescheinigungen aus. Die Anlässe sind vielfältig.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Benötigen Sie eine amtliche Bescheinigung aus unserem Liegenschaftskataster, stellen wir Ihnen diese auf Ihren schriftlichen Antrag hin gerne aus:

    • Identitätsbescheinigung

    • Unschädlichkeitszeugnis

    • Bescheinigung gemäß § 1026 BGB

    • Bescheinigung gemäß § 84(2)b GBO

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    Formulare

    Hinweise für Borken

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borken

    Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW)

    Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)

    Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)

    Gesetz über Unschädlichkeitszeugnisse

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borken

    Fristen

    Hinweise für Borken

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borken

    Kosten

    Hinweise für Borken

    Die Gebühr wird nach Zeitaufwand ermittelt. Das Erstellen von Bescheinigungen kann mitunter sehr zeitaufwändig und damit sehr teuer sein. Bitte lassen Sie sich daher vor einer Beantragung beraten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de