Bescheinigungen aus dem Liegenschaftskataster
Hinweise für Borken
Auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters stellen wir Ihnen verschiedene amtliche Bescheinigungen aus. Die Anlässe sind vielfältig.
Beschreibung
Hinweise für Borken
Benötigen Sie eine amtliche Bescheinigung aus unserem Liegenschaftskataster, stellen wir Ihnen diese auf Ihren schriftlichen Antrag hin gerne aus:
Identitätsbescheinigung
Unschädlichkeitszeugnis
Bescheinigung gemäß § 1026 BGB
Bescheinigung gemäß § 84(2)b GBO
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Borken
Formulare
Hinweise für Borken
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Borken
Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW)
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)
Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)
Gesetz über Unschädlichkeitszeugnisse
Verfahrensablauf
Hinweise für Borken
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Borken
Kosten
Hinweise für Borken
Die Gebühr wird nach Zeitaufwand ermittelt. Das Erstellen von Bescheinigungen kann mitunter sehr zeitaufwändig und damit sehr teuer sein. Bitte lassen Sie sich daher vor einer Beantragung beraten.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen