Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum

    Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Zweck des Unschädlichkeitszeugnisses ist die lastenfreie Veräußerung kleinerer, belasteter Teile eines Grundstücks (Trennstücke).

    Nähere Informationen erhalten Sie rechts unter "Unschädlichkeitszeugnisse".

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Grundstücksbewertung, Liegenschaftskataster, Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Fritz-Kotz-Straße 17 a

    51674 Wiehl

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Fristen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Kosten

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de