Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Ein Unschädlichkeitszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung und vereinfacht die Löschung von Belastungen an einem Grundstück im Grundbuch. So kann z. B. das Eigentum an einem unbelasteten Grundstücksteil belastungsfrei übertragen werden, wenn durch ein Unschädlichkeitszeugnis des Vermessungs- und Katasteramtes amtlich festgestellt wird, dass die Rechtsänderung keine negativen Auswirkungen für die Inhaber von Rechten hat, also unschädlich ist. Das Unschädlichkeitszeugnis ersetzt die notarielle Löschungsbewilligung der Berechtigten.
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) vom 12. Dezember 2019 (SGV. NRW. 7134), in der jeweils geltenden Fassung.
Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) vom 23. November 1971 (SGV. NRW. 2011), in der jeweils geltenden Fassung.
Gesetz über Unschädlichkeitszeugnisse vom 29. März 1966 (SGV. NRW. 7134), in der jeweils geltenden Fassung.
Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW) vom 1. März 2005 (SGV. NRW. 7134), in der jeweils geltenden Fassung.
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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