Amtliche Bescheinigung: Unschädlichkeitszeugnis
Hinweise für Wuppertal
Beschreibung
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Inhalt/Details:
- Unschädlich ist eine solche Abschreibung, d.h. die Teilung eines Grundstückes im Grundbuch in mehrere Grundstücke, wenn nur ein kleiner Teil des Grundstückes abgetrennt werden soll, der den Grundstückwert nicht wesentlich ändert.
- Das Unschädlichkeitszeugnis kann dann durch das Katasteramt ausgestellt werden, ohne dass die Berechtigten wie z.B. Banken, die auf dem Grundstück eine Grundschuld eingetragen haben, ihre Zustimmung geben müssen. Der Grundstücksteil wird alleine durch das Unschädlichkeitszeugnis von den eingetragenen Belastungen befreit.
- Anträge auf Unschädlichkeitszeugnisse kann jeder stellen, der an der Feststellung der Unschädlichkeit ein rechtliches Interesse hat.
Anwendung:
Das Unschädlichkeitszeugnis dient der Vereinfachung im Grundstücksverkehr: Eine Rechtsänderung im Grundbuch kann erfolgen, ohne dass jeder Berechtigte dem zustimmen muss, weil bescheinigt wird, dass diesem kein Schaden entsteht.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Für den Antrag auf Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses werden benötigt:
- Personalausweis
- Unterlagen über die vorliegenden Belastungen über die das Zeugnis ausgestellt werden soll.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Höhe der Gebühren für Unschädlichkeitszeugnisse richtet sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) in der jeweils gültigen Fassung.
- Die Gebühren für Unschädlichkeitszeugnisse richten sich nach dem Arbeitsaufwand: je Arbeitsviertelstunde 25 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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