Urkunden
Urkunden
Beschreibung
Hinweise für Ense
Wo gibt es die Urkunden?Die Personenregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Das heißt, die Geburtsurkunde ist zum Beispiel bei dem Standesamt, welches die Geburt beurkundet hat. Die Urkunde der Eheschließung ist bei dem Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen wurde. Die Sterbeurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, in dem der Sterbefall beurkundet wurde.Sie können die Urkunden zu den Öffnungszeiten persönlich beantragen und sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Alternativ können Sie diese auch online beantragen.Welche Urkunden gibt es?GeburtsurkundenEheurkundenLebenspartnerschaftsurkundenSterbeurkundenmehrsprachige internationale UrkundenWer kann Urkunden bekommen?Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß dem Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (beispielsweise durch einen vollstreckbaren Titel, Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ense
Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Ense
Alle Urkunden wie z.B. Ehe-, Geburts-, Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunden 10,00 EuroMehrsprachige Urkunden wie z.B. Ehe-, Geburts-, Sterbeurkunden (zur Verwendung im Ausland)10,00 EuroFür das Suchen eines Eintrags oder Vorgangs (Ahnenforschung), wenn hierfür entweder Datum oder Standesamtsbezirk oder sonstige zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können, je nach Aufwand17,00 - 66,00 EuroWeitere Ausfertigungen (derselben Urkunde), die gleichzeitig bestellt und in einem Arbeitsgang hergestellt werden, kosten die halbe Gebühr.Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen