Urkunden

    Urkunden

    Beschreibung

    Hinweise für Schalksmühle

    Eine Beglaubigung ist eine amtliche Bestätigung, dass die Ablichtung / Abschrift mit dem vorgelegten Original übereinstimmt.

    Ihre Dokumente können nur beglaubigt werden, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder aber die beglaubigte Kopie einer deutschen Behörde vorgelegt werden muss. In allen anderen Fällen ist ein Notar die richtige Ansprechperson.

    Unterschriften dürfen nur dann beglaubigt werden, wenn das unterschriebene Schriftstück einer deutschen Behörde vorgelegt werden soll. Die Unterschrift ist in Gegenwart einer Sachbearbeiterin bzw. eines Sachbearbeiters zu leisten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bürger- und Kundenbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02355 84-0 (Zentrale) oder siehe weitere Ansprechpersonen unten

    Fax: 02355 84-243

    E-Mail: buergerbuero@schalksmuehle.de

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schalksmühle

    Für die Unterschriftsbeglaubigung muss ein amtliches Ausweisdokument vorgelegt werden.

    Bei der Dokumentenbeglaubigung bringen Sie bitte das zu beglaubigende Dokument sowie die entsprechenden Kopien mit. Bitte beachten Sie, dass eine Gebühr in Höhe von 0,90 Euro pro DIN A4-Seite und 1,00 € pro DIN A3-Seite erhoben wird, falls Sie keine Kopien vorlegen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Schalksmühle

    normale Beglaubigung: 5,00 Euro
    Unterschriftsbeglaubigung: 3,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de