Urkunden

    Urkunden

    Hinweise für Lichtenau

    Das Bürgerbüro stellt Urkunden aus den Personenstandsregistern des Standesamtes Lichtenau aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Lichtenau

    Der Fachbereich 4 -Bürgerbüro-, stellt Urkunden aus den Personenstandsregistern des Standesamtes Lichtenau aus.

    Neben den eigenen Personenstandsbüchern werden auch die Bücher der ehemals selbständigen Standesämter der Ortsteile Atteln, Dalheim-Blankenrode und Kleinenberg beim Standesamt Lichtenau geführt. Die Personenstandsbücher des ehemaligen Standesamtes Etteln, jetzt Gemeinde Borchen und der ehemaligen Standesämter Haaren und Helmern, jetzt Stadt Bad Wünnenberg werden in Lichtenau weitergeführt.

    Diese sind im Wesentlichen:
    - Geburtsurkunde
    - Internationale Geburtsurkunde
    - Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
    - Eheurkunde
    - Internationale Eheurkunde
    - Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
    - Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
    - Lebenspartnerschaftsurkunde
    - Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
    - Sterbeurkunde
    - Internationale Sterbeurkunde
    - Abschrift aus dem Sterberegister
    - Auskunft aus einem Personenstandsregister (z. B. Geburtszeit)

    Beantragung:
    Sie können Urkunden persönlich, telefonisch, oder schriftlich beantragen. 

    Bei einer persönlichen Abholung im Standesamt bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument mit. 

    Falls Sie telefonisch eine Urkunde beantragen möchten, können Sie die Telefonnummer Ihres Ansprechpartners unter der Rubrik "Kontakt" nachlesen. 

    Grund- bzw. Antragsvoraussetzungen:
    - das beurkundete Ereignis muss in Lichtenau stattgefunden haben
    - Urkunden/Auskünfte kann man nur für
      a) sich selbst
      b) den Ehegatten (= bereits verheiratet! Nicht für den/die Verlobte/n)
      c) die Eltern
      d) die Kinder erhalten
    - Urkunden dürfen nur an berechtigte Personen verschickt werden, auch wenn sie von jemand anderem bestellt werden
    - Behörden bekommen Urkunden/Auskünfte nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit
    andere Personen bekommen Urkunden/Auskünfte nur, wenn eine Vollmacht eines Berechtigten vorliegt (Ausweis des Vollmachtgebers ist mitzubringen) oder wenn ein rechtliches Interesse in geeigneter Weise nachgewiesen wird
    - Betreuer können Urkunden für die betreute Person nur unter Vorlage des Betreuerausweises bestellen, d. h. persönlich oder schriftlich bzw. per E-Mail (Betreuerausweis in Kopie bzw. eingescannt beifügen)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 4 - Ordnung, Bürgerservice und Sozialhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 39

    33165 Lichtenau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05295/89-0

    Fax: 05295/89-70

    E-Mail: stadt@lichtenau.de

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Lichtenau

    Die Gebühren für Urkunden betragen:

    - alle Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden): 10,00 EUR
    - Auskunft aus einem Eintrag (z. B. über die Geburtszeit): 6,00 EUR

    Weitere Ausfertigungen einer Urkunde kosten bei gleichzeitiger Bestellung nur die Hälfte. So beträgt die Gebühr für 3 Geburtsurkunden derselben Person z. B. 20,00 EUR.

    Gebührenfrei sind Urkunden für bestimmte soziale Zwecke, z. B. zur Beantragung von Rente.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lichtenau

    • Personenstandsurkunden können nur am Ort des Ereignisses beantragt werden (z.B. Ort der Geburt, Eheschließung,..)

    • Neben den eigenen Personenstandsbüchern werden auch die Bücher der ehemals selbständigen Standesämter der Ortsteile Atteln, Dalheim-Blankenrode und Kleinenberg beim Standesamt Lichtenau geführt

    • Personenstandsurkunden können NICHT kopiert und beglaubigt werden. Sie sind gültig bis eine Änderung eintritt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lichtenau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de