Urkunden

    Urkunden

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Nicht selten im Leben müssen Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um z.B. Kindergeld zu beantragen, heiraten zu können, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen zu können. Die Standesämter stellen aus den bei ihnen geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her. Es gibt folgende Urkunden: Geburtsurkunden (auch international) Eheurkunden (auch international) Lebenspartnerschaftsurkunde Sterbeurkunden (auch international) aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke bzw. -abschriften. Wo gibt es diese Urkunden? Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie also beim Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, die Eheurkunde z.B. bei dem Standesamt, das die Eheschließung vorgenommen hat. Die Urkunde können Sie hier online beantragen und bezahlen. Hinweis: Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß §§ 61ff. des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen (gerade Linie). Andere Personen haben nur dann ein Recht auf die Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Beim Geburten- oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwisterteil des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Grundsätzich sind über 16 Jahre alte Personen antragsberechtigt. Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich einfach an Ihr Standesamt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostkorso 5

    32545 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14-3300

    Fax: Fax: +49(0)5731 14-1901

    E-Mail: mi.brune@badoeynhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Sie können die Urkunden zu unseren Öffnungszeiten persönlich beantragen und in der Regel sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Um Ihnen Zeit und Wege zu ersparen, bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, Urkunden per Post, per Fax oder e-mail zu bestellen. Bitte unterschreiben Sie den ausgefüllten Vordruck und übersenden Sie uns Ihre Urkundenbestellung. Natürlich können Sie dieses Formular für jedes Standesamt in Deutschland benutzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Die aktuellen Gebühren betragen seit dem 1.1.2019 14 € je Personenstandsurkunde. Weitere Ausfertigungen derselben Urkunde, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die halbe Gebühr. Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung, Beantragung von Kindergeld.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Urkundenanforderung (Online)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de