Urkunden

    Urkunden

    Beschreibung

    Hinweise für Oelde

    Eine amtliche Beglaubigung ist die Beglaubigung von Urkunden deutscher Behörden oder Urkunden zur Vorlage bei deutschen Behörden; nichtbehördliche und ausländische Urkunden für private Zwecke können von Notaren beglaubigt werden. Für die Beglaubigung muss das Original vorgelegt werden. Bitte beachten Sie, dass eine amtliche Beglaubigung beim Bürgerbüro nicht möglich ist, wenn durch Gesetz eine öffentliche Beglaubigung durch einen Notar vorgeschrieben ist.
    Folgende Unterlagen werden gemäß § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW) beglaubigt:

    • Abschriften von Urkunden, Zeugnissen, Dokumenten, dessen Urschrift von einer Behörde ausgestellt worden ist oder wenn die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird;
    • Beglaubigungen von Personal- oder Reisedkumenten
    • Schulzeugnisse, die in deutscher Sprache abgefasst sind.
    • Führungszeugnisse
    • die Beglaubigung von ausländischen Urkunden/Dokumenten mit Übersetzungen. Übersetzungen sind sachverständige Dienstleistungen, die nur durch einen amtlich anerkannten Übersetzer angefertigt werden können und dann dem legalisierten Originaldokument bzw. einer Kopie des legalisierten Originaldokuments, angehangen werden müssen.

     

    Nicht beglaubigt werden dürfen z.B. (zuständig dafür ist):

    - Personenstandsurkunden wie Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, etc. (Standesamt, das die Urkunde  ausgestellt hat)

    - Dokumente für private Zwecke, wie z.B. Vollmachten, etc. (Notar)

    - Gerichtliche Urkunden wie Scheidungsurkunden, etc. (Amts- bzw. Landesgericht)

    - Bescheinigungen zum Mitführen von Betäubungsmitteln (Gesundheitsamt)


    Ausgenommen ist außerdem

    • die Beglaubigung von Abschriften von Schriftstücken, dessen ursprünglicher Inhalt geändert worden ist (§ 33 Abs. 2 VwVfG NRW)

     

    Rechtsgrundlagen allgemein

    §§ 33 und 34 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Ratsstiege 1

    59302 Oelde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02522 72-120

    Fax: 02522 72-460

    E-Mail: buergerbuero@oelde.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oelde

    Zeugnisse, Dokumente, Urkunden (siehe oben; Ausnahmen beachten!)

    • das Original des zu beglaubigenden Schriftstücks
    • bei Personalausweis- und Reisepassbeglaubigung das Original
    • eine Kopie (Kopien können mitgebracht werden oder gegen Gebühr im Bürgerbüro gefertigt werden.)


    Unterschriftsbeglaubigung

    • Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit, damit ein Vergleich der Unterschrift möglich ist. Die Person, deren Unterschrift wir beglaubigen sollen, muss persönlich anwesend sein und die Unterschrift muss vor Ort geleistet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de